Inhalt:
Berufsbildungsstätten
Hinweise zur Förderung der Ausstattung und Modernisierung der Berufsbildungsstätten sowie des Fortbildungszentrums
Die Leistungskraft des Handwerks hängt in besonderer Weise davon ab, dass in ausreichendem Maße qualifizierte Fach- und Führungskräfte für die verschiedenen Handwerksberufe zur Verfügung stehen. Die Berufsbildungsstätten und das Fortbildungszentrum der Handwerkskammer Lübeck leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.
Die Handwerkskammer Lübeck unterhält Berufsbildungsstätten in Kiel, Lübeck-Travemünde und Elmshorn sowie ein Fortbildungszentrum in Lübeck. Diese sind
- Zentren der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für eine Vielzahl von Gewerken aus ganz Schleswig-Holstein und teilweise auch aus anderen Bundesländern
- Trägerinstitute von Bildungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung und der ARGEN u.a. in den Feldern Berufsvorbereitung, Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen, Anpassungsfortbildung für arbeitslose Fachkräfte und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen
- Einrichtungen für Fortbildungslehrgänge in vielen technischen und betriebswirtschaftlichen Bereichen
Die Leistungen der Berufsbildungsstätten und des Fortbildungszentrums in den Bereichen Aus- und Weiterbildung kommen nicht nur den Handwerksbetrieben zugute, sondern der gesamten Wirtschaft der Region. Das Handwerk bildet weit über den eigenen Bedarf hinaus aus: bei einem Anteil an der Gesamtbeschäftigung von ca. 20 % stellt das Handwerk rund 40 % aller Ausbildungsplätze zur Verfügung. Das Handwerk leistet deshalb einen großen Beitrag zum Standortfaktor "qualifizierte Arbeitskräfte".
Die Berufsbildungseinrichtungen können ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn die Ausstattung der Unterrichtsräume und Werkstätten immer dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Die hohen Kosten für die laufende Modernisierung der Werkstätten übersteigt die finanziellen Möglichkeiten der Handwerkskammer Lübeck, die sich aus Beitragsmitteln ihrer Mitgliedsbetriebe -überwiegend Kleinbetriebe- finanzieren muss. Ohne Zuschüsse des Landes, des Bundes und der EU könnten die notwendigen Investitionen nicht im erforderlichen Maße durchgeführt werden.
Die Unterhaltung und Ausstattung der Berufsbildungsstätten und des Fortbildungszentrums werden gefördert
vom Land Schleswig-Holstein
über das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
- Förderung aus dem Regionalprogramm 2000 mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA)
- Förderung aus dem Regionalprogramm 2000 mit Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) 2004
- Förderung aus dem Regionalprogramm 2000 mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ziel 2-Programms (2000-2006) sowie Landesmitteln
- Förderung aus dem Regionalprogramm 2000 mit Landesmitteln
- Förderung aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) 2004
- Förderung aus Mitteln des Schleswig-Holstein Fonds der Haushaltsjahre 2007 - 2009
- Förderung aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft (2007-2013) mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
vom Bund
1. über das Bundesinstitut für Berufsbildung
- Förderung der Entwicklung von Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
- Förderung aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Haushaltsjahre 2007, 2008
- Förderung aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Innovations- und Investitionsprogramms Bildung und Forschung (IIB+F) 2008
2. über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Förderung der Entwicklung von Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
- Förderung aus Mitteln des Bundeshaushalts 2003 - 2008
- Förderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages 2009
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