Banner mit Link zu www.handwerkskammer.de

Seite weiterempfehlen Seite drucken Seite als PDF downloaden

Schweißen und Herstellerqualifikation

Information zur Herstellerqualifikation für das Schweißen
 
Betriebe mit der "Herstellerqualifikation für das Schweißen, Klasse B und C" haben nachgewiesen, dass sie die nachfolgend aufgeführten bzw. entsprechenden Bauteile sachgemäß herstellen können (nur vorwiegend ruhend beansprucht/statische Beanspruchung).
 
Herstellerqualifikation für das Schweißen - Klasse B

Werkstoffe: Unlegierte Baustähle im Festigkeitsbereich bis S 275
 
Erzeugnisdicken 22 mm, bei anzuschweißenden Stirn-, Kopf- und Fußplatten 30 mm
 
Schweißprozesse: Manuelle und teilmechanische Verfahren, ausgenommen Überschweißen von Fertigungsbeschichtungen

  • Vollwand- und Fachwerkträger bis 20 m Stützweite und Stützen in Gelenk- oder Rahmenbauweise für eingeschossige Gebäude
  • Maste und Stützkonstruktionen bis 20 m Höhe
  • Stahlschornsteine des Abmessungsbereiches II nach DIN 4133
  • Behälter und Silos aus Blechen <= 8 mm Dicke
  • Treppen, Laufstege, Bühnen mit Verkehrslasten <= 5 kN/m² (siehe DIN 1055)
  • Geländer mit Horizontallast in Holmhöhe > 0,5 kN/m (siehe DIN 1055-3)
  • Gerüste nach DIN 4420 und DIN 4421
  • andere Bauteile vergleichbarer Art- und Größenordnung

Herstellerqualifikation für das Schweißen - Klasse C

Werkstoffe wie in Klasse B sowie nichtrostende (nach DIBt- Zulassungsbescheid) und wetterfeste Stähle und Stahlgusssorten im Festigkeitsbereich bis S 275, bei reiner Druckbeanspruchung bis S 355
Erzeugnisdicken im tragenden Querschnitt 30 mm, bei anzuschweißenden Stirn-, Kopf- und Fußplatten 40 mm
 
Schweißprozesse: manuelle, teilmechanische, vollmechanische und automatische Verfahren (Bolzenschweißen nach DIN EN ISO 14555)
 
Alle Bauteile der Klasse B mit folgender Erweiterung der

  • Stützweite und Höhen auf 30 m
  • Auffangwannen und
  • Fertigungsschweißungen von Stahlgussteilen aller nach dieser Norm einsetzbaren Sorten

Für alle aufgeführten Schweißarbeiten sind geprüfte Schweißer/Bediener mit gültiger Schweißer-/Bedienerprüfung nach DIN EN 287-1/DIN EN 1418 einzusetzen. Der Geltungsbereich der Prüfung muss den Einsatzbereich des Schweißers/Bedieners voll abdecken. Für Rohrknoten (Rundrohr an Rundrohr) ist die Zusatzprüfung nach DIN 18808 erforderlich.