Inhalt:
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
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Was versteht man unter ÜLU?
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) erfolgt in Form von ein- bzw. mehrwöchigen Lehrgängen in überbetrieblichen Fachwerkstätten. Sie ist Teil der fachpraktischen Ausbildung im Handwerk und eine wichtige Ergänzung der betrieblichen Ausbildungsleistung. Sie ist notwendig, weil das Handwerk aufgrund seiner kleinbetrieblichen Struktur sehr unterschiedliche Ausbildungsbedingungen in den einzelnen Handwerksbetrieben bietet. Aufgabe der ÜLU ist es, für jeden Lehrling eine breite einheitliche Grundausbildung und die Anpassung an den technischen Fortschritt sicherzustellen.
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Wer legt den Umfang und die Inhalte der Lehrgänge fest?
Sowohl die Zahl der Lehrgänge als auch ihre Inhalte werden von den Bundesfachverbänden des Handwerks gemeinsam mit den Gewerkschaften für die einzelnen Handwerksberufe vereinbart. Sowohl das Bundesinstitut für Berufsbildung als auch das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik beraten und unterstützen die Sozialpartner dabei. Die Unterweisungspläne werden vom Heinz-Piest-Institut im Einvernehmen mit den Sozialpartnern erarbeitet und dem Bundesministerium für Wirtschaft zur Anerkennung für die Bezuschussung vorgelegt.
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Ist die Teilnahme an der ÜLU Pflicht?
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist eine wichtige Ergänzung der Ausbildung im Handwerksbetrieb. Es gibt sowohl Pflichtlehrgänge als auch freiwillige Lehrgänge. Für die Teilnahme an den Pflichtlehrgängen muss der Ausbildungsbetrieb seine Lehrlinge freistellen. Der Besuch dieser Lehrgänge gehört zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer ordnungsgemäßen
Ausbildungszeit.
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Wie wird die ÜLU finanziert?
Die überbetriebliche Ausbildung wird aus Eigenmitteln des Handwerks, Zuschüssen des Wirtschaftsministeriums des Landes Schleswig-Holstein, Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und Zuschüssen des Bundesministeriums für Wirtschaft finanziert. Der einzelne Handwerksbetrieb hat nur eine reduzierte Lehrgangsgebühr für die Teilnahme seiner Lehrlinge an der
ÜLU zu entrichten, nämlich den Restbetrag, der sich nach Abzug aller Zuschüsse und Fördermittel von den tatsächlichen Lehrgangskosten ergibt.
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Für die überbetriebliche Ausbildung im Rahmen der Stufenausbildung Bau gilt ein besonderes Finanzierungsverfahren. Die Eigenmittel werden hier im Umlageverfahren durch alle Baubetriebe aufgebracht und von der Urlaubs-und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft verwaltet.
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Wann werde ich zur ÜLU eingeladen?
Die Einladungen zu einem überbetrieblichen Lehrgang werden in der Regel ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn an die Ausbildungsbetriebe verschickt. Der Einladung können Sie dann entnehmen: das Thema des Lehrgangs, die Lehrgangsdauer, den Lehrgangsort und den Namen des Lehrgangsleiters. Außerdem erhalten Sie weitere wichtige Informationen, z. B. was Sie zu dem
Lehrgang mitbringen müssen.


