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Ausbildung > Für Auszubildende > Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks
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Inhalt:

Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks

 

Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW) wurde 1951 zum ersten Mal ausgetragen. Junge Handwerkerinnen und Handwerker traten im ganzen Bundesgebiet an, um unter der damaligen (und bis 2007 bestehenden) Bezeichnung "Praktischer Leistungswettbewerb der Handwerksjugend" die beste Gesellin oder den besten Gesellen in jedem Beruf zu ermitteln.

Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks will die Vorzüge der betrieblichen Ausbildung herausstellen, die Achtung vor der beruflichen Arbeit im Handwerk stärken, für das Handwerk werben, die Öffentlichkeit für die Bedeutung der Ausbildungsleistungen des Handwerks sensibilisieren und begabte Lehrlinge in ihrer beruflichen Entwicklung fördern. Pro Jahr nehmen mittlerweile rund 3.000 Handwerkerinnen und Handwerker am Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks teil.

Neben den Sachpreisen, die vergeben werden, eröffnen sich mit der erfolgreichen Teilnahme am Wettbewerb wichtige Chancen:

  • Die Aufnahme in das Bundesprogramm "Weiterbildungsstipendium";
  • Die Siegerurkunde ist in den Bewerbungsunterlagen ein Nachweis für berufliche Motivation, handwerkliche Leistungsfähigkeit und Spaß am Beruf.

Ablauf des Leistungswettbewerbs

Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks wird in drei Stufen, und zwar auf der Innungs-, Landes- und Bundesebene durchgeführt. Im jährlichen Wechsel wird der Wettbewerb auf Landesebene von den Handwerkskammern Flensburg und Lübeck ausgerichtet.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Teilnahmeberechtigt sind Junghandwerkerinnen und -handwerker, die ihre Gesellenprüfung in der Zeit vom Winter des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt und zum Zeitpunkt der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. In allen Ausnahmefällen gilt als absolute Altersgrenze die Vollendung des 28. Lebensjahres. Zuständig für die Zulassung ist die Handwerkskammer, bei der der Berufsausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle eingetragen ist.

Die gute Form im Handwerk - Handwerker gestalten

Seit 1988 gibt es parallel zum PLW auch den Gestaltungswettbewerb „Die gute Form im Handwerk
– Handwerker gestalten“. Er zielt darauf ab, schöpferische Phantasie und Ästhetik bereits in der Ausbildung zu fördern. Zudem soll er eine breitere Öffentlichkeit auf die Bedeutung von Formgebung und Gestaltung im Handwerk aufmerksam machen.

Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Träger des Wettbewerbs sind der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk. Finanzielle Unterstützung leistet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi).

Ansprechpartner

Kai Kittendorf
Abteilungsleiter Berufsausbildung
Tel.: 0451 1506-212
Fax.: 0451 1506-273

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Letzte Änderung: 07.02.2012, 13:35

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