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Ausbildung > Für Auszubildende > Ãœberbetriebliche Lehrlingsunterweisung
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Inhalt:

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Foto: Rolf Göbels, GFWH GmbH

Was versteht man unter ÜLU?

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) dient der Ergänzung und Unterstützung der betrieblichen Ausbildung in Handwerksbetrieben. Die ÜLU-Kurse beinhalten berufsspezifische, praktische Unterweisungen und werden in Bildungszentren der Handwerksorganisationen durchgeführt.

 

Warum ist die ÜLU wichtig?

 

Die Anforderungen an eine zeitgemäße Ausbildung im Handwerk nehmen ständig zu. Durch die rasante technische Entwicklung wird der Lernstoff nicht nur umfangreicher, sondern auch komplizierter. Infolge zunehmender Spezialisierung können insbesondere Klein- und Mittelbetriebe des handwerks häufig nicht mehr alle dem Berufsbild entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.

 

Um den wachsenden Anforderungen Rechnung zu tragen und Defizite in der betrieblichen Ausbildung auszugleichen, führen die Bildungszentren des Handwerks die überbetrieblichen Lehrgänge durch.

 

Wer legt die Inhalte fest?

 

Sowohl die Zahl der überbetrieblichen Lehrgänge als auch die Inhalte sind bundesweit einheitlich geregelt. Die Bundesfachverbände des Handwerks sind daran maßgeblich beteiligt.

 

Ist die Teilnahme an der ÜLU Pflicht?

 

Ja - bei allen Pflichtlehrgängen. Es gibt sowohl Pflicht- als auch freiwillige Lehrgänge. Für die Teilnahme an den Pflichlehrgängen muss der Ausbildungsbetrieb seine Lehrlinge freistellen. Der Besuch dieser Lehrgänge gehört zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer ordnungsgemäßen Ausbildungszeit.

 

Wie wird die ÜLU finanziert?

 

Die Lehrgangskosten werden aus Eigenmitteln des Handwerks sowie Zuschüssen von Bund und Land finanziert. Der als Lehrgangsgebühr zu zahlende Eigenanteil des Ausbildungsbetriebs ist relativ gering. Insbesondere dann, wenn man die technisch hochstehenden und verbrauchsintensiven Lehrgänge betrachtet. weitere Details

 

Wie erfolgt die Einladung zur ÜLU?

 

Die Einladungen zu einem ÜLU-Lehrgang werden in der Regel ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn an die Ausbildungsbetriebe verschickt. Der Einladung kann man entnehmen: das Thema des Lehrgangs, die Lehrgangsinhalte, die Lehrgangsdauer, den Lehrgangsort und den Namen des Lehrgangsleiters. Außerdem enthält die Einladung auch wichtige Informationen, z. B. zur Anreise und zu den Dingen, die mitgebracht werden müssen.

 

Mehr Informationen zu den Angeboten der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in den jeweiligen Berufsbildungsstätten:

  • Berufsbildungsstätte Travemünde (BBT)
  • Berufsbildungsstätte Elmshorn (BBE)
  • Berufsbildungsstätte Kiel (BBK)
  • Fortbildungszentrum Lübeck (FBZ)

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Letzte Änderung: 07.02.2012, 13:35

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