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Anmeldetermin für die Abschluss- und Gesellenprüfung

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Prüfungszeitraum: Sommer 2012
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Der Zeitraum für durchzuführende Abschluss- und Gesellenprüfungen im Sommer 2012 wurde auf die Monate Juni 2012 bis einschließlich Juli 2012 festgesetzt. Zu diesen Prüfungen sind alle Auszubildenden anmeldeberechtigt, deren Ausbildungszeit bis spätestens zum 30. September 2012 endet.
Dieser Zeitraum wird für Handwerksinnungen mit dem Haupteinstellungstermin 1. September auf den Monat August erweitert. In diesem Fall sind alle Auszubildenden anmeldeberechtigt, deren Ausbildungszeit bis zum 31. Oktober 2012 abgeschlossen ist.
Auf Grund des vorgenannten Prüfungszeitraumes, der gesetzlich geforderten Fristen und der zu berücksichtigenden Termine, ergibt sich für die Winterprüfungen als letzter verbindlicher Anmeldeschluss der 1. März 2012.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist durch den Auszubildenden schriftlich nach den von der Handwerkskammer Lübeck bestimmten Fristen und Formularen zu stellen. Entsprechend geforderte Anlagen sind mit der Anmeldung einzureichen. Der Auszubildende hat des weiteren die Pflicht, seinen Ausbildenden über die Antragstellung zu unterrichten.
Der Auszubildende kann unter den Voraussetzungen des § 37 Abs. 1 HwO bzw. § 45 Abs. 1 BBiG vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschluss-/ Gesellenprüfung zugelassen werden. Der Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung ist durch den Auszubildenden schriftlich bis spätestens zum 1. März 2012 bei der für die Prüfungsabnahme zuständigen Körperschaft (Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft, Innung) einzureichen. Dem Antrag ist die Bescheinigung der Zwischenprüfung/des Teil 1 der Gesellenprüfung, das letzte Berufsschulzeugnis, eine aktuelle Leistungsbeurteilung des Ausbildenden und der berufsbildenden Schule bei zu fügen.
Wird die Anmeldefrist überschritten, kann die für die Prüfungsabnahme zuständige Körperschaft die Annahme des Antrags unter den in § 7 GPO bzw. APO genannten Voraussetzungen verweigern.
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