Inhalt:
Zweitschrift von Prüfungszeugnissen und Bestätigung von Lehrzeiten
Sie haben bei der Handwerkskammer Lübeck die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift vom Prüfungszeugnis und/oder einer Bestätigung der Lehrzeit zu stellen, wenn Sie im Kammerbezirk der Handwerkskammer Lübeck Ihre Abschluss- bzw. Gesellenprüfung abgelegt oder wenn Sie Ihre Ausbildung in einem Betrieb in unserem Kammerbezirk durchlaufen haben.
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Ihre Anfrage muss aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Bitte füllen Sie dazu den Antrag vollständig aus und geben uns diesen per Post oder Fax zurück.
Die Handwerkskammer kann Ihnen keinen "Gesellenbrief" (Schmuckbrief) als Zweitschrift austellen. Ausschließlich das gesetzlich vorgeschriebene und notwendige Prüfungszeugnis, oft umgangssprachlich "Gesellenbrief" genannt, können wir Ihnen als Zweitschrift ausfertigen.
Für eine Zweitschrift oder eine Bestätigung der Lehrzeit berechnen wir gemäß dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Lübeck eine Pauschale von 20,- Euro.
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Den Antrag auf Erteilung einer Zweitschrift bzw. einer Lehrzeitbestätigung finden Sie im Bereich Formulare + Downloads.
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