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Berufsausbildung im Handwerk

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Den Gesellenbrief hält man - je nach Beruf - nach zwei bis dreieinhalb Lehrjahren in der Hand. Gelernt wird im Betrieb, in der Berufsschule und in der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in den Berufsbildungsstätten des Handwerkes. Der Berufsausbildungsvertrag wird zwischen Lehrling und Ausbildungsbetrieb abgeschlossen. Die Gesellen- oder Abschlussprüfung wird vor der Handwerkskammer oder einer ermächtigten Innung abgelegt.
Gibt es vor oder während der Lehrzeit Fragen oder Probleme, stehen die Ausbildungsberater der Handwerkskammer den Auszubildenden und Ausbildern jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Teilzeitausbildung
Eine Teilzeitausbildung ermöglicht es, Familienarbeit und Ausbildung miteinander zu vereinbaren. mehr
Einstiegsqualifizierung
Die Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum von maximal 12 Monaten, das jungen Menschen als Brücke in die Berufsausbildung dient. mehr
Berufsvorbereitende Maßnahmen
Die Bundesagentur für Arbeit bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, die Möglichkeit einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. mehr
Außerbetriebliche Berufsausbildung
Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit, das Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz den beruflichen Einstieg ermöglichen soll. mehr


