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Betriebliche Einstiegsqualifizierung

- Foto: Rolf Göbels, GFWH GmbH
Betriebliche Einstiegsqualifizierungen dienen jungen Menschen als Brücke in die Berufsausbildung. Die Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Die Inhalte und Tätigkeiten sind an die Ausbildungsrahmenpläne der Ausbildungsberufe geknüpft. Die Teilnahmevoraussetzungen der Jugendlichen wird durch die Arbeitsagentur oder den jeweiligen Träger der Grundsicherung überprüft. Die Arbeitgeber erhalten auf Antrag einen Zuschuss zur Vergütung und einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Das Ziel der Einstiegsqualifizierung ist die Übernahme des Jugendlichen in ein Ausbildungsverhältnis.
Erfolg der Einstiegsqualifizierung
Die Übernahmequote liegt bundesweit bei über sechzig Prozent, so dass die Einstiegsqualifizierung ein erfolgreiches Instrument der beruflichen Integration Jugendlicher ist.
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Vorteile für Unternehmen
Betriebe lernen potentielle Lehrlinge und ihre Leistungsfähigkeit in der Praxis kennen.
Des Weiteren bietet die Einstiegsqualifizierung Betrieben, die noch nicht ausgebildet haben bzw. nicht mehr ausbilden, einen (Wieder-)Einstieg in die Ausbildung.
Vorteile für Jugendliche
Die Jugendlichen erwerben Grundkenntnisse in einem Beruf. Zusätzlich lernen sie einen Betrieb kennen und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. So steigen die Chancen, nach dem Praktikum in Ausbildung übernommen zu werden.
Zielgruppen
- Ausbildungsbewerber mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch nicht in Ausbildung vermittelt sind (Altbewerber)
- Jugendliche, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen
- Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche
Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, können nicht in einer Einstiegsqualifizierung gefördert werden.
Höhe der Förderung
Arbeitgeber erhalten auf Antrag von der Arbeitsagentur oder dem jeweiligen Träger der Grundsicherung
- einen Zuschuss zur Vergütung von max. 216,00 Euro
- einen pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 108,00 Euro.
Vertragsabschluss
Sind die Voraussetzungen einer Förderung geklärt, schließen Betrieb und Jugendlicher einen Praktikumsvertrag ab. Vertragsformulare erhalten Sie bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern.
Die Einstiegsqualifizierung kann auch in Teilzeit durchgeführt werden, soweit der Jugendliche eigene Kinder erzieht oder Familienangehörige pflegt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Einstiegsqualifizierung erhalten die Jugendlichen ein Zeugnis des Betriebs und ein Zertifikat der Handwerkskammer Lübeck.
Berufsschule
Bei einer bestehenden Berufsschulpflicht der Jugendlichen muss diese erfüllt werden. Es sollte ein Besuch in der Fachklasse angestrebt werden, da dies die Übernahmechancen in eine Ausbildung erheblich verbessert.


