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Ausbildung in Teilzeit

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Mit dem Projekt „Teilzeitausbildung“, das von den Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern gemeinsam gestaltet wird, werden junge Mütter und Väter bzw. in Pflege eingebundene junge Erwachsene angesprochen. Eine Teilzeitausbildung ermöglicht ihnen, Familienarbeit und Ausbildung miteinander zu vereinbaren.
Möglicher Ablauf einer Teilzeitausbildung
Betrieb und Auszubildende einigen sich auf eine Stundenzahl zwischen 20 und 30 Wochenstunden.
- Variante 1: Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit: Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 25 Wochenstunden (bzw. 75% der wöchentlichen Arbeitszeit).
- Variante 2: Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit um maximal ein Jahr: Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 20 Wochenstunden.
Bei beiden Varianten bemisst sich die Ausbildungsvergütung prozentual an der Arbeitszeit.
Alle Vertragspartner sprechen ab, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet werden (Vormittag, Nachmittag, Abend, Wochenzeitkonto).
An den Ausbildungsvertrag wird ein Zusatz gefügt, in dem die Teilzeit-Vereinbarung schriftlich fixiert wird.
Der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt, wird anteilig angerechnet.
Die Berufsschule wird über das gewählte Modell informiert.
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Vorteile für den ausbildenden Betrieb
Betriebe, die bereits in Teilzeit ausbilden, bestätigen eine hohe Motivation und Zuverlässigkeit der Mütter und Väter. Weitere Vorteile für den Betrieb sind:
- Durch die reduzierte wöchentliche Ausbildungszeit verringert sich die monatliche Vergütung entsprechend.
- Ihr Betrieb wird weniger stark finanziell belastet.
- Wann die Auszubildenden ihre Ausbildungszeit ableisten, sprechen Sie individuell in Ihrem Betrieb miteinander ab.
Dieses Projekt wird vom Europäischen Sozialfonds und dem Land Schleswig-Holstein im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit gefördert.
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