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Ausbildungszuschüsse des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein

 

 

Der „Ausbildungsbonus” der Bundesregierung (Bundesprogramm)

 

Arbeitgeber, die zwischen dem 01.07.2008 und dem 31.12.2010 förderungsfähige Auszubildende einstellen, können über die Agentur für Arbeit einen Zuschuss von 4.000 bis 6.000 Euro beantragen (Ausbildungsbonus). Die Höhe der Förderung richtet sich nach der tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr.

 

Die Antragsstellung muss vor dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsbeginn bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Ebenso muss dieser Ausbildungsplatz zusätzlich bereitgestellt werden. Besonders förderungsfähig sind z.B. Auszubildende mit höchstens Hauptschulabschluss, die sich bereits im Vorjahr oder früher erfolglos um eine Ausbildungsstelle bemüht haben. Aber auch lern-beeinträchtigte oder sozial benachteiligte junge Menschen können gefördert werden. Das Gleiche gilt auch für Auszubildende, die ihre Ausbildung in einem anderen Ausbildungsbetrieb beenden müssen, weil ihr ehemaliger Ausbildungsbetrieb wegen Insolvenz geschlossen wurde.

 

Antragsformulare sowie Merkblätter und konkrete Informationen zur Förderfähigkeit des neuen Auszubildenden erhalten Sie über Ihre Ansprechpartner beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit oder über folgende zentrale Arbeitgeber-Hotline:

01801-664466

 

PDF Flyer zum Download (PDF)

 

 

Förderung zusätzlicher, betrieblicher Ausbildungsplätze durch

das „Zukunftsprogramm Arbeit” (Landesprogramm)

 

Das „Zukunftsprogramm Arbeit” umfasst die Förderangebote der schleswig-holsteinischen Arbeitsmarktpolitik für die Jahre 2007 bis 2013, die vom Land und der EU gemeinsam finanziert werden. Das Programm unterteilt sich in drei Förderschwerpunkte:

 

A-Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten stärken

B-Perspektiven für Jugendlichen am Arbeitsmarkt verbessern

C-Chancen für Benachteiligte am Arbeitsmarkt verbessern

 

Unter dem Förderschwerpunkt „B1” wird die Schaffung von zusätzlichen, betrieblichen Ausbildungplätzen in kleineren und mittleren Unternehmen gefördert. Hier sind die Förderanträge ebenfalls vor Beginn des vertraglich vereinbarten Ausbildungsbeginns bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein zu stellen.

Mit Einführung des „Ausbildungsbonus” wurde die Landesförderung angepasst. Sie konzentriert sich deshalb bis zum 31.12.2010 auf Ausbildungsabbrecherinnen und Ausbildungsabbrecher. Die Höhe der Förderung beträgt, für die Dauer von längstens 12 Monaten, 120 Euro pro Monat. Anträge und weitere Informationen erhalten Sie unter folgender Telefonnummer von der Investitionsbank Schleswig-Holstein:

 0431-9905-2222

 

oder unter folgendem Link:

 

http://www.ib-sh.de/zparbeit/

 

 

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