Ausbildungszuschüsse des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein

 

Der „Ausbildungsbonus” der Bundesregierung (Bundesprogramm)

 

Arbeitgeber, die zwischen dem 01.01.2011 und dem 31.12.2013 förderungsfähige Auszubildende einstellen, können über die Agentur für Arbeit einen Zuschuss von 4.000 bis 6.000 Euro beantragen (Ausbildungsbonus). Förderungsfähig sind Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag wegen einer Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des ausbildenden Betriebes vorzeitig beendet worden ist. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr.

 

Die Antragsstellung muss vor dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsbeginn bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Ebenso muss dieser Ausbildungsplatz zusätzlich bereitgestellt werden. Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag wegen einer Insolvenz, Stillegung oder Schließung des ausbildenden Betriebes vorzeitig beendet worden ist, können förderfähig sein.

 

Antragsformulare, Merkblätter und konkrete Informationen zum Ausbildungsbonus erhalten Sie über Ihre Ansprechpartner beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit. Folgende, zentrale Arbeitgeber-Hotline wurde eingerichtet:

 

01801-664466

 

Förderung zusätzlicher, betrieblicher Ausbildungsplätze durch das „Zukunftsprogramm Arbeit” (Landesprogramm)

 

Das „Zukunftsprogramm Arbeit” umfasst die Förderangebote der schleswig-holsteinischen Arbeitsmarktpolitik für die Jahre 2007 bis 2013, die vom Land und der EU gemeinsam finanziert werden.

Unter dem Schwerpunkt „B1” wird die Schaffung von zusätzlichen, betrieblichen Ausbildungplätzen in kleineren und mittleren Unternehmen gefördert. Die Förderanträge sind ebenfalls vor Beginn des vertraglich vereinbarten Ausbildungsbeginns bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein zu stellen.

Folgende Personen können gefördert werden:

  • Altbewerberinnen und Altbewerber mit maximal Hauptschulabschluß
  • Ausbildungsabbrecherinnen und Ausbildungsabbrecher
  • Jugendliche und junge Erwachsenen mit Anspruch auf Leistung nach SGB II
  • Jugendliche und junge Erwachsenen ohne erfolgreichen Schulabschluss

Die Höhe der Zuwendung kann für die Dauer von 24 bzw. 12 Monaten 120 Euro pro Monat betragen. Anträge und weitere Informationen zu den einzelnen Förderkriterien erhalten Sie unter folgender Telefonnummer von der Investitionsbank Schleswig-Holstein:

0431-9905-2222

 

oder unter folgendem Link:

www.ib-sh.de/zparbeit