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Dänemark
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Aktuell: Dänische Regelung für Besteuerung ausländischer Firmen geändert
Dänische Steuerbehörden prüfen derzeit sehr häufig, ob ausländische Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter in Dänemark steuerpflichtig werden, weil sie scheinselbständig sind oder als Arbeitnehmer überlassen wurden. Ob Sie in Dänemark zur Umsatzsteuer registriert sind, ist für die Bewertung mit folgenden Kriterien unerheblich.
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Indizien für Arbeitnehmerüberlassung/ Scheinselbständigkeit
- Ist der Auftraggeber weisungsbefugt?
- Hat der Auftraggeber die Verantwortung für die Baustelle, für Fehler oder Schäden?
- Wird der Preis durch den Arbeitslohn bestimmt (Stundenlohn, Fläche)?
- Stellt der Auftraggeber hauptsächlich Werkzeuge und Materialien zur Verfügung?
- Bestimmt der Auftraggeber die Zahl der eingesetzten Mitarbeiter und deren Qualifikation?
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Wenn Sie diese Frage überwiegend mit ja beantworten können, wird die Steuerbehörde mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Sie Arbeitnehmerüberlassung betreiben bzw. scheinselbständig sind. Übrigens: Es wird immer der einzelne Auftrag bewertet. Auch wenn Sie mehrere Auftraggeber haben, kann ein einzelnes Vertragsverhältnis als Scheinselbständigkeit/ Arbeitnehmerüberlassung bewertet werden.
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NEU: Wenn Sie für einen dänischen Arbeitgeber Arbeiten ausführen, die dieser auch selbst anbietet, gilt dies automatisch als Arbeitnehmerüberlassung. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie als Maler für einen dänischen Malerbetrieb Aufträge ausführen. Ihr Auftraggeber muss die Arbeitnehmerüberlassungssteuer in Höhe von 35,6 % einbehalten und an das dänische Finanzamt überweisen. Sind Sie als Maler für eine dänische Zimmerei im Rahmen eines Werkvertrages tätig, gilt dies nicht.
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Dänische Bauregeln kostenfrei einsehen
Für die Errichtung und die Renovierung von Gebäuden in Dänemark gilt das Bygningsregelement das BR10. Konkrete Hilfestellung zu technischen Spezifikationen gibt die SBi-anvisning 216. Die SBi-anvisning 216 in der Fassung 2009 können Sie in deutscher Übersetzung kostenfrei bei uns einsehen.
Dänische Vertragsstandards in deutscher Übersetzung
In Dänemark ist die Vereinbarung von Vertragsstandards üblich. Eine deutsche Übersetzung dieser Standards können Sie bei uns erhalten:
- AB92 (Allgemeine Bedingungen)
- ABT93 (Allgemeine Bedingungen für Generalunternehmer)
- AB forbruger (Allgemeine Bedingungen für Verträge mit Verbrauchern)
Merkblatt Montagearbeiten
RUT-Meldung Mitarbeiter und Einzelunternehmer
Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit
Umsatzsteuerregistrierung
Elektronische Umsatzsteuererklärung
Abmeldung Steuern
Zulassungsverfahren Elektro und SHK
Anerkennung gefahrgeneigte Berufe
Dänische Gewerkschaften
Arbeitssicherheit
Deutschsprachiges Portal für Arbeitssicherheit in Dänemark
http://www.sicheren-arbeitsplatz.dk/#/home
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Deutschsprachiges Handbuch zum Arbeitsschutz in der Baubranche



