Handwerksrolle

Existenzgründung

Jedes Jahr wagen mehrere tausend Existenzgründer den Weg in die Selbstständigkeit und gründen einen Handwerksbetrieb. Da dies ein recht komplexer Schritt ist, empfehlen wir jedem Gründungswilligen, sich vorher kostenlos durch die Handwerkskammer beraten zu lassen. weiter

Zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A)

Wer wird in die Handwerksrolle eingetragen? weiter

Zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1)

In den Berufen der Anlagen B1 der Handwerksordnung, den sogenannten zulassungsfreien Berufen,  kann man sich ohne Meisterbrief und ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen selbstständig machen. weiter

Handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B2)

Auch die Ausübung in einem handwerksähnlichen Gewerbe unterliegt der Eintragungspflicht in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe der Handwerkskammer. weiter

Adressänderung

Ändert sich die Adresse, die Telefon- oder Faxnummer oder die Emailadresse Ihres Betriebes teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. weiter

Löschung

Sie möchten Ihren Betrieb in der Handwerksrolle, in dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bzw. in dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe löschen lassen. weiter