Gründen Sie einen Handwerksbetrieb

Jahr für Jahr wagen mehrere tausend Existenzgründer den Weg in die Selbstständigkeit und gründen einen Handwerksbetrieb. Da dies ein recht komplexer Schritt ist, empfehlen wir jedem Gründungswilligen, sich vorher kostenlos durch die Handwerkskammer beraten zu lassen.


Wer im Handwerk gewerblich tätig werden möchte, muss sich aufgrund der in der Handwerksordnung (HWO) enthaltenen gesetzlichen Regelungen bei der zuständigen Handwerkskammer registrieren lassen. Nach der aktuellen Fassung der Handwerksordnung besteht eine Eintragungspflicht bei der Kammer sowohl für zulassungspflichtige Handwerke, die in einer Anlage A zur HWO aufgelistet sind als auch für zulassungsfreie Handwerke und die handwerksähnlichen Gewerbe. Die entsprechenden Gewerbe sind in den Anlage B1 bzw. B2 aufgeführt.


PDF Anlage A der Handwerksordnung

 

PDF Anlage B1 der Handwerksordnung

 

PDF Anlage B2 der Handwerksordnung