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Löschung in der Handwerksrolle
Für die Löschung Ihres Betriebs in der Handwerksrolle, in dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bzw. in dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe benötigen wir den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Löschung oder eine Kopie der Bescheinigung über die Abmeldung Ihres Betriebes beim Gewerbeamt. Darüber hinaus ist die von uns ausgestellte Handwerks- bzw. Gewerbekarte zurückzugeben.
Bitte beachten Sie: Eine bloße Abmeldung beim Gewerbeamt führt nicht automatisch zur Löschung Ihrer Eintragung in der Handwerksrolle, in dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bzw. in dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe.
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Antrag auf Löschung der Eintragung in der Handwerksrolle, im Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe bzw. im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke
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