In den Gewerben der Anlagen B1 der Handwerksordnung, den sogenannten zulassungsfreien Handwerken, kann man sich ohne Zulassungsvoraussetzungen selbstständig machen.
Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1) und handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2)
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Antrag_Eintragung_Anlage_B1_und_B2.pdf (38.42 kb)Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis von Betrieben des zulassungsfreien Handwerks und handwerksähnlichen Gewerbes