Wer wird in die Handwerksrolle eingetragen? In die Handwerksrolle wird eingetragen:
- wer die Meisterprüfung in dem zu betreibenden Handwerk abgelegt hat.
- wer die Meisterprüfung in einem fachlich-technisch verwandten Handwerk abgelegt hat.
- wer eine mindestens gleichwertige fachbezogene deutsche Prüfung (z.B. Ingenieur) abgelegt hat.
- wer eine Ausübungsberechtigung nach § 7a oder § 7b (Altgesellenregelung) HWO besitzt.
- wer eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO oder als EU-Staatsbürger/in eine Ausnahmebewilligung nach § 9 HWO für das zu betreibende oder ein verwandtes Handwerk besitzt.
Rechtsformabhängige Eintragung
- Ein Einzelunternehmen wird in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Unternehmer in seiner Person oder der angestellte Betriebsleiter die genannten Voraussetzungen erfüllen.
- Eine Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) wird in die Handwerksrolle eingetragen, wenn für die technische Leitung ein persönlich haftender Gesellschafter oder angestellter Betriebsleiter verantwortlich ist, der die genannten Eintragungsvoraussetzungen erfüllt.
- Eine juristische Person (GmbH, GmbH & Co. KG, AG) wird in die Handwerksrolle eingetragen, wenn die Beschäftigung eines fachtechnischen Betriebsleiters, der die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt, nachgewiesen wird.