Inhalt:
Datenschutzerklärung
Das Telemediengesetz (TMG) erÂlegt DiensÂteÂanÂbieÂtern KennÂzeichÂnungsÂpflichÂten auf. Allgemein gilt als Diensteanbieter, wer eigene oder fremde Inhalte zur Nutzung bereit hält oder lediglich den Zugang zu Tele- oder Mediendienste vermittelt. Damit werden auch die Internetseiten von Handwerksbetrieben erfasst.
Â
Betreiber einer Internetseite sind verpflichtet, Nutzer darüber zu informieren, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert werden
(
§ 13 Telemediengesetz). Die Angaben über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten befinden sich üblicherweise in der sogenannten "Datenschutzerklärung".
Eine unverbindliche Muster-Datenschutzerklärung vom Verband des Kfz.-Gewerbes Schleswig-Holstein finden Sie hier... (PDF)


