Datenschutzerklärung

Das Telemediengesetz (TMG) er­legt Diens­te­an­bie­tern Kenn­zeich­nungs­pflich­ten auf. Allgemein gilt als Diensteanbieter, wer eigene oder fremde Inhalte zur Nutzung bereit hält oder lediglich den Zugang zu Tele- oder Mediendienste vermittelt. Damit werden auch die Internetseiten von Handwerksbetrieben erfasst.

 

Betreiber einer Internetseite sind verpflichtet, Nutzer darüber zu informieren, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert werden

( Â§ 13 Telemediengesetz). Die Angaben über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten befinden sich üblicherweise in der sogenannten "Datenschutzerklärung".


Eine unverbindliche Muster-Datenschutzerklärung vom Verband des Kfz.-Gewerbes Schleswig-Holstein finden Sie hier... (PDF)