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Datenschutzerklärung
Das Telemediengesetz (TMG) erlegt Diensteanbietern Kennzeichnungspflichten auf. Allgemein gilt als Diensteanbieter, wer eigene oder fremde Inhalte zur Nutzung bereit hält oder lediglich den Zugang zu Tele- oder Mediendienste vermittelt. Damit werden auch die Internetseiten von Handwerksbetrieben erfasst.
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(
§ 13 Telemediengesetz). Die Angaben über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten befinden sich üblicherweise in der sogenannten "Datenschutzerklärung".
Eine unverbindliche Muster-Datenschutzerklärung vom Baden-Württembergischen Handwerkstag finden Sie
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