Neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

 

Seit dem 17.05.2010 gilt die neue  Dienstleistungs-Informationspflichten-
Verordnung (DL-InfoV).
die für Dienstleister wie Handwerksbetriebe und Sachverständige die Informationspflichten gegenüber ihren Kunden erweitert.

Zwar mussten viele durch die DL-InfoV vorgeschriebenen Informationen auch bereits zuvor aufgrund der  BGB-Info-VO, der  Preisangaben-VO oder des Telemediengesetzes (TMG) zur Verfügung gestellt werden, jedoch beinhaltet die DL-InfoV auch einige Neuerungen.

 

Da viele Fragen zu dieser Verordnung noch offen sind hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein Merkblatt für Handwerksunternehmen herausgegeben. Download ZDH-Flyer zur D-InfoV (PDF | 64 kb)