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Neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
Seit dem 17.05.2010 gilt die neue
Dienstleistungs-Informationspflichten-
Verordnung (DL-InfoV). die für Dienstleister wie Handwerksbetriebe und Sachverständige die Informationspflichten gegenüber ihren Kunden erweitert.
Zwar mussten viele durch die DL-InfoV vorgeschriebenen Informationen auch bereits zuvor aufgrund der
BGB-Info-VO, der
Preisangaben-VO oder des Telemediengesetzes (TMG) zur Verfügung gestellt werden, jedoch beinhaltet die DL-InfoV auch einige Neuerungen.
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Da viele Fragen zu dieser Verordnung noch offen sind hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein Merkblatt für Handwerksunternehmen herausgegeben. Download ZDH-Flyer zur D-InfoV (PDF | 64 kb)


