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Partikelfilter-Nachrüstung

- © Manfred Steinbach - Fotolia.com
Jetzt auch für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t
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Zum 1. Juni 2010 wird die Förderung der Rußpartikelfilternachrüstung für Diesel-PKW (rückwirkend zum 1. Januar 2010) wieder aufgenommen, und die erstmalige Förderung der Nachrüstung von Nutzfahrzeugen (Diesel) bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtmasse tritt in Kraft (ohne Rückwirkung).
Die Förderung der Nachrüstung von Partikelfiltern für Diesel-Pkw wird ab 1. Juni 2010 mit einem Festbetrag in Höhe von 330 Euro in Fortsetzung der bereits 2009 eingeführten Regelungen wieder aufgenommen. (Nunmehr werden auch Wohnmobile einbezogen.) Die Förderung für PKW tritt rückwirkend für Nachrüstungen bis zum 1. Januar 2010 in Kraft. Förderfähige Diesel-Pkw müssen vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen worden sein.
Erstmalig wird ab 1. Juni 2010 auch die Nachrüstung von leichten Nutzfahrzeugen bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtmasse mit einem Festbetrag von 330 Euro gefördert. Für Nutzfahrzeuge erfolgt keine Rückwirkung. Förderfähige leichte Nutzfahrzeuge müssen vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein. Die Förderung für Nutzfahrzeuge erfolgt nur für Nachrüstungen zwischen dem 13. Mai 2010 bis 31. Dezember 2010, soweit der Antrag auf Förderung zwischen dem 1. Juni 2010 und dem 15. Februar 2011 gestellt wird.
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Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde – wie bei der PKW-Nachrüstförderung – mit der Abwicklung des Verfahrens beauftragt. Die Antragsstellung ist erst nach erfolgtem Einbau eines Filters und der dementsprechenden Einbaubestätigung im Fahrzeugschein möglich. Auf der Internetseite des BAFA steht unter www.pmsf.bafa.de eine Online-Maske zur Antragstellung zur Verfügung. In diese Antragsmaske können die erforderlichen Angaben eingetragen und die Daten direkt an das BAFA übermittelt werden. Anschließend sind das ausgedruckte und zweifach unterschriebene Antragsformular zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beim BAFA einzureichen. Die Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen.
Eine ausführliche Beschreibung finden Sie hier: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/index.html
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Unternehmen müssen zusätzlich eine Erklärung ausfüllen, dass die Vorschriften der "De-Minimis-Regelung" (maximale Förderhöhe kumuliert mit anderen Förderungen) eingehalten wurden. Die "De-Minimis-Erklärung" wird beim Ausfüllen des Onlineantrages automatisch bereitgestellt. Zu den Voraussetzung zum Erhalt der Förderung ist insbesondere der Punkt 4 der Richtlinie (vor allem 4.3 bis 4.5) maßgeblich. Weitergehende Informationen zum Thema sind im Internet unter www.bafa.de sowie www.bmu.de/partikelfilter zu finden. Fragen beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAFA Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16.00 Uhr und Freitag von 08.30 bis 14.30 Uhr unter Telefon 030/3 46 46 54 80.
Hinweise zu technischen Möglichkeiten zur Nachrüstung und bestehenden Nachrüstsystemen für einzelne Fahrzeugtypen erhalten Sie vom örtlichen Kraftfahrzeuggewerbe und auf der Seite: "
Partikelfilter nachrüsten".
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Nachbesserung vom Handwerk gefordert
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Entgegen den Forderungen des Handwerks sind weiterhin alle Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 12 Tonnen von den Fördermaßnahmen ausgenommen. Der ZDH wird diesbezüglich weiterhin bei der Bundesregierung auf eine Nachbesserung dringen. Diese Förderlücke ist sachlich nicht begründet und muss schnellstens geschlossen werden. Zudem wird sich der ZDH dafür einsetzen, dass die Förderung auch über 2010 hinaus verlängert wird. Zurzeit sind jedoch Dauer und Umfang der Mittel des Förderprogramms bis Ende 2010 begrenzt. In diesem Jahr ist durch die Einbeziehung von leichten Nutzfahrzeugen und die zunehmende Verbreitung von Umweltzonen mit einer vorzeitigen Ausschöpfung des Fördervolumens zu rechnen. Betroffene Handwerker sollten deshalb Nachrüstung und Antragsstellung möglichst zeitnah in den folgenden Monaten umsetzen. Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der beim BAFA eingegangenen vollständigen Antragsunterlagen.
Die entsprechende Richtlinie finden Sie hier http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/richtlinie/foerderrichtlinie_pmsf.pdf


