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Herstellerqualifikation für das Schweißen

Informationen zur Herstellerqualifikation für das Schweißen der Klassen B und C
Handwerks- und Industriebetriebe, die geschweißte Bauteile/Bauprodukte im bauaufsichtlichen Bereich herstellen, müssen über eine Zulassung verfügen.
Zurzeit gilt für diese Bauteile die Kennzeichnungspflicht mit dem Ü-Zeichen des Herstellers gemäß Bauregelliste A in der aktuellen Fassung. Die Zulassungsanforderungen für Betriebe zur Kennzeichnung von Bauprodukten wird in der DIN 18 800 Teil 7, Ausgabe November 2008 geregelt.
Der bauaufsichtspflichtige Bereich umfasst alle Bauteile, welche die öffentliche Sicherheit, die Ordnung und insbesondere die Unversehrtheit von Personen gefährden könnten. Daher werden an den ausführenden Betrieb besondere Anforderungen hinsichtlich der Betriebseinrichtung, Betriebsorganisation und des erforderlichen Fachpersonals gestellt.
Diese Anforderungen gelten als erbracht, wenn sich der Betrieb einer Prüfung gemäß den Anforderungen der DIN 18 800 Teil 7 unterzieht und diese erfolgreich besteht. Der Betrieb erhält eine Herstellerqualifikation für das Schweißen in der jeweils beantragten Klasse.
Auch im Zulieferbereich von Schweißarbeiten wird von Auftraggebern vermehrt eine Anerkennung nach DIN 18 800 Teil 7 oder DIN EN ISO 3834-3 als Qualitätsnachweis gefordert.
Die Handwerkskammer Lübeck ist als anerkannte Prüfstelle für die Überprüfung nach § 18 Abs. 5 der Landesbauordnung berechtigt, Bescheinigungen über die Herstellerqualifikation für die Klassen (A), B und C zu erteilen.
Schweißarbeiten für den bauaufsichtlichen Bereich, die ohne einen Nachweis über eine Zulassung ausgeführt werden, gelten als nicht normgerecht hergestellt und können von Auftraggebern abgelehnt werden.
Mit der Einführung des Eurocodes 3 und dem endgültigen in Kraft treten der Bauproduktenverordnung zum 01.07.2014 wird die Herstellerqualifikation für das Schweißen durch die Normenreihe DIN EN 1090 abgelöst.
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Hinweis:
In der Übersicht sind nur die Betriebe gelistet, die ihre Herstellerqualifikation von der Handwerkskammer Lübeck erhalten haben. Herstellerqualifikationen können auch von anderen anerkannten Prüfstellen ausgestellt werden.



