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Manchmal kommt es zwischen Kunden und Handwerksbetrieben zu Unstimmigkeiten. Doch bevor Sie als Kunde einen Rechtsanwalt einschalten, bietet Ihnen die Handwerkskammer Lübeck die kostenlose Durchführung eines Vermittlungsverfahrens an.
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Welche Zielrichtung verfolgt ein solches Vermittlungsverfahren?
Ziel dieses Verfahrens ist es, bei Streitigkeiten eine schnelle außergerichtliche und gütliche Einigung herbeizuführen. Da die Vermittlungsstelle nicht über die vorgetragenen Beschwerdefälle entscheidet, ist Voraussetzung, dass zwischen den Parteien grundsätzliche Einigungsbereitschaft besteht.
Wie und mit welchen Unterlagen kann die Vermittlung eingeleitet werden?
Um das Vermittlungsverfahren in die Wege leiten zu können, benötigen wir Ihre schriftliche Schilderung des strittigen Sachverhalts, am Besten gleich mit einem Vorschlag, auf welcher Basis Sie sich eine Einigung vorstellen könnten. Ihr Schreiben leiten wir dann an den Betrieb mit der Aufforderung zur Stellungnahme weiter. Bitte schicken Sie daher keine Anlagen im Original mit.
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Senden Sie Ihre Unterlagen bitte an die folgende Adresse:
Handwerkskammer Lübeck
- Vermittlungsstelle -
Breite Straße 10-12
23552 Lübeck