Inhalt:
Die qualifizierte elektronische Signatur im Handwerk
Glossar zu Begriffen rund um die digitale Signatur
Akkreditierung:
Trustcenter, die durch die Bundesnetzagentur geprüft wurden, sind berechtigt, die rechtsverbindliche qualifizierte digitale Signatur herauszugeben. Diese Herausgeber sind somit akkreditiert.
Authentizität:
Unter Authentizität einer Information versteht man die eindeutige Zuordnung eines digitalen Dokuments zum Verfasser, Ersteller und/oder Absender sowie den Nachweis, dass die Informationen nachträglich nicht mehr verändert worden sind.
Hash-Wert:
Bezeichnet einen mathematischen Wert (Prüfsumme), der von einer elektronischen Datei erzeugt wird. Ein Hash-Wert bildet eine eindeutige Verknüpfung zum ursprünglichen Original ab. Die der Prüfsumme zugrunde liegende Datei kann von unbefugten Personen
nicht wieder rekonstruiert werden.
Integrität:
Auf dem Gebiet der Datensicherheit versteht man unter Integrität den Nachweis, dass elektronische Daten vollständig und unverändert sind.
Schlüssel:
Zu unterscheiden ist zwischen dem privaten (geheimen) Schlüssel, der sich auf der Karte befindet und einem öffentlichen Schlüssel. Zur Signaturerzeugung wird der private Schlüssel verwendet, der Empfänger kann mit Hilfe des öffentlichen Schlüssels die Gültigkeit der Signatur des Absenders sowie die Unverfälschtheit der übermittelten Daten feststellen.
Signaturgesetz (SigG) und Signaturverordnung (SigV):
Regeln die Rahmenbedingungen für die Erzeugung elektronischer Signaturen sowie für Anbieter von Signaturen, damit diese als sicher und rechtskonform gelten.
Trustcenter:
Der Begriff Trustcenter bezeichnet eine vertrauenswürdige Instanz, die gemäß den strengen Auflagen des Signaturgesetzes Dienste, wie z.B. Ausstellung von Zertifikaten, Ausstellung von Zeitstempeln oder Auskünfte über ausgegebene Zertifikate anbietet.
Verifikation:
Unter Verifikation im Zusammenhang mit der digitalen Signatur versteht man die Prüfung, ob eine signierte Datei unversehrt ist und ob das Zertifikat des Unterzeichners gültig ist.
Verschlüsselung:
Technisches Verfahren unter Verwendung von öffentlichen und privaten Schlüsseln zum Schutz von elektronischen Daten. Die Daten werden durch die Verschlüsselung vor unbefugter Einsicht und dem Zugriff Dritter geschützt.
Zertifikat:
Ein Zertifikat ist eine digitale Bestätigung der Registrierungsstelle, dass der Nutzer der digitalen Signatur eindeutig identifiziert wurde und ihm ein eindeutiger Signaturschlüssel zugeordnet wurde
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