Was ist die Handwerkskammer?

 

Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Aufgaben für ihre Mitglieder erbringt. Diese Aufgaben sind gesetzlich in der Handwerksordnung festgelegt.

 

Interessenvertretung

 

Wir vertreten die Interessen des Handwerks durch:

  • Anregungen und Forderungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Betriebe
  • Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen und politischen Vorhaben
  • vielfältige Kontakte zur Politik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
  • Kontaktpflege zu Behörden, Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen
  • Vermittlung eines positiven Bildes des Handwerks in der Öffentlichkeit
  • aktive Mitarbeit in Ausschüssen, Gremien und Beiräten

Beratung

 

Wir beraten und betreuen unsere Mitglieder bei:

  • betriebswirtschaftlichen Fragen
  • der Betriebsübergabe/-übernahme
  • Fragen zur Existenzgründung
  • der Durchführung von Betriebsvergleichen
  • technischen Fragen
  • Fragen zur Außenwirtschaft
  • Fragen des Umweltschutzes
  • betriebsbezogenen Rechtsfragen (Grundberatung)
  • der Aus- und Fortbildung im Handwerk
  • der Einführung neuer Technologien
  • der Einführung eines effektiven Personalmanagements

Öffentlichkeitsarbeit

 

Wir informieren die Öffentlichkeit und unsere Mitglieder über alle handwerksrelevanten Themen durch:

  • das Magazin NordHandwerk
  • Vorträge und Veranstaltungen
  • Mailings an Mitgliedsbetriebe
  • Schulungen und Tagungen für Ehrenamtsträger
  • Beteiligungen an Messen und Ausstellungen
  • regelmäßige Presseinformationen und -gespräche
  • die Durchführung und Auswertung eigener Konjunkturumfragen

Berufsausbildung und Weiterbildung

 

Wir fördern die Berufsausbildung und helfen bei der Weiterbildung durch:

  • Kurse zur überbetrieblichen Ausbildung von Lehrlingen
  • besondere Ausbildungsgänge für leistungsstarke Jugendliche
  • ein vielfältiges Fortbildungsangebot
  • Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Auftrag der Arbeitsverwaltung
  • die Betreuung der Prüfungsausschüsse
  • Führen der Lehrlingsrolle
  • die Tätigkeit unserer Ausbildungsberater
  • die Trägerschaft für Landesberufsschulen
  • eine Lehrstellenbörse
  • die Akquise neuer Lehrstellen

Betreuung

 

Wir schützen und betreuen unsere Mitgliedsbetriebe und deren Kunden durch:

  • Führen der Handwerksrolle und des Verzeichnisses der Inhaber von Betrieben eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes
  • Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Verfolgung der Schwarzarbeit
  • eine Betriebsdatenbank mit Informationen über Handwerksbetriebe und deren Leistungsangebote
  • Bestellung und Vermittlung von Sachverständigen
  • Vermittlungsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten
  • eine Betriebsvermittlungsbörse (Zusammenführung von Übergabe- und Übernahmeinteressenten)

Wie ist die Handwerkskammer organisiert?

 

Wir sind eine Selbstverwaltungskörperschaft und werden von handwerklichen Ehrenamtsträgern geführt.

 

Die Vollversammlung ist das höchste Beschlussgremium der Handwerkskammer und besteht aus 36 gewählten Mitgliedern, davon 24 selbständige Handwerker und Inhaber von Betrieben des handwerkähnlichen Gewerbes sowie 12 Arbeitnhemervertreter, die in solchen Betrieben beschäftigt sind. Die Mitglieder der Vollversammlung sind die Vertreter des im gesamten Bezirk der Handwerkskammer Lübeck (Städte Kiel, Lübeck und Neumünster sowie die Kreise Herzogtum-Lauenburg, Stormarn, Ostholstein, Pinneberg, Plön und Steinburg) ansässigen Handwerks.

 

Dem Vorstand der Handwerkskammer gehören neben dem Präsidenten zwei Vizepräsidenten an. Der Vorstand wird komplettiert durch drei weitere Mitglieder (zwei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter).