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Selbstverwaltung
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Die Handwerkskammern vertreten ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht. Zu den Kernaufgaben der Kammern in Deutschland gehören die in der Handwerksordnung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Selbstverwaltung des Handwerks.
Dazu zählen unter anderem die Eintragung der Betriebe in die Handwerksrolle, die Registrierung der Ausbildungsverträge in der Lehrlingsrolle, die Regelung der beruflichen Bildung und der überbetrieblichen Ausbildung.
Weiterhin ist die Kammer für die diversen Prüfungen von den Fortbildungen bis zur Meisterprüfung zuständig. Aber auch das Sachverständigenwesen oder die Stellungnahme zur Bauleitplanung fallen in diesen Aufgabenbereich.
Handwerksrolle
Die wichtigste gesetzliche Aufgabe der Handwerkskammern ist die Führung der "Handwerksrolle" - die Mitgliedschaft eines Handwerksbetriebs bei der Kammer ist ja gesetzlich vorgeschrieben. War es früher tatsächlich eine Papierrolle, auf der sämtliche Betriebe verzeichnet waren, so wird diese heute in einem EDV-Programm geführt.
In der Handwerksordnung ist auch festgelegt, welche Voraussetzungen für die selbstständige Handwerksausübung benötigt werden. Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen die gesetzlich vorgesehenen Qualifikationen nachgewiesen und ein Antrag gestellt werden.
Daraufhin stellt die zuständige Handwerkskammer zum einen den Bescheid über die Eintragung und zum anderen die Handwerkskarte aus. Handwerksähnliche Betriebe und zulassungsfreie Handwerke werden in das Gewerbeverzeichnis eingetragen und erhalten eine Gewerbekarte.
Lehrlingsrolle
Das Führen der Lehrlingsrolle ist die zweite wichtige Aufgabe der Handwerkskammern im Bereich der Selbstverwaltung. Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinem Lehrling/seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und die Eintragung des Vertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei seiner Handwerkskammer vor Beginn der Ausbildung bzw. direkt nach Vertragsabschluss beantragen. Dieses Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird als Lehrlingsrolle bezeichnet.
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Über den gesamten Zeitraum der Ausbildung - von der Eintragung in die Lehrlingsrolle bis zur Gesellen- oder Abschlussprüfung - begleitet die Handwerkskammer die Lehrlinge wie auch die Ausbildungsbetriebe.
In der Lehrlingsrolle werden auch alle Änderungen bei Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen erfasst, wie z.B. Verkürzungen oder Verlängerungen von Ausbildungs- bzw. Umschulungszeiten. Die Lehrlingsrolle erstellt ebenso Lehrzeitnachweise beispielsweise für Renten- oder Versicherungsangelegenheiten.


