Vergebene Aufträge

 

Der Auftraggeber hat gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbwerb (ab 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer) und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb (ab 15 000 Euro ohne Umsatzsteuer) für sechs Monate über vergebene Aufträge entsprechend zu informieren. Gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A informiert der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer für drei Monate bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb.

Nach VOB

Vergabe-nummer
Maßnahme
Einstellungs-datum

Detail-
Information (PDF)

Nach VOL

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10 1 257-004 Messgeräte, Leitungssätze, Maschinenprüfstände 08.02.2012 Download