Inhalt:
Anmeldung zur Meisterprüfung
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Den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung richten Sie schriftlich an die für die Geschäftsführung des Meisterprüfungsausschusses zuständige Handwerkskammer. Wollen Sie die Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Lübeck ablegen, so verwenden Sie bitte die dort erhältlichen Anmeldevordrucke. Sie können sich auch an die Meisterprüfungsabteilung wenden oder die Anmeldeformulare schriftlich unter der Anschrift Handwerkskammer Lübeck, Breite Straße 10-12, 23552 Lübeck, anfordern.
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Anforderung Zulassungsantrag zur Meisterprüfung
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Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- der Nachweis, der die Zuständigkeit des Meisterprüfungsausschusses begründet,
- das Zeugnis über die Gesellenprüfung, eine entsprechende Abschlussprüfung oder ein diesen   Zeugnissen gleichgestelltes Zeugnis,
- im Falle des § 49 Abs. 2 der Handwerksordnung der Nachweis über die vorgeschriebene   Berufstätigkeit,
- im Falle des § 49 Abs. 2 der Handwerksordnung der Nachweis über den Besuch einer Fachschule,
- im Falle des § 49 Abs. 3 der Handwerksordnung der Nachweis über eine sonstige praktische   Tätigkeit,
- sonstige Zeugnisse (z. B. Ausbildereignungszeugnis)
Für die Teilnahme an einem Meisterprüfungstermin ist außerdem die Anmeldung auf einer gesonderten Anmeldekarte erforderlich, die Sie mit den Antragsunterlagen bei der Meisterprüfungsabteilung erhalten. Der konkrete Termin wird Ihnen dann mit der Einladung zur Prüfung mindestens zwei Wochen vor Beginn der Prüfung mitgeteilt.
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Was passiert nach der Anmeldung?
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Sind die Zulassungsvoraussetzungen gegeben, so spricht der/die Vorsitzende des Meisterprüfungsausschusses die Zulassung zur Meisterprüfung aus. Der Prüfling wird hierüber unterrichtet. Liegt die Anmeldekarte bei der Handwerkskammer vor, so wird der Prüfling schriftlich mind. 2 Wochen vor Beginn der Prüfung unter Angabe des Prüfungstages und -ortes eingeladen.


