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Förderung der Modernisierung

Die Berufsbildungseinrichtungen können ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn die Ausstattung der Werkstätten und Theorieräume immer dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Die hohen Kosten für die laufende Modernisierung der Werkstätten sowie die Substanzverbesserung der baulichen Anlagen übersteigt die finanziellen Möglichkeiten der Handwerkskammer Lübeck, die sich aus Beitragsmitteln ihrer Mitgliedsbetriebe -überwiegend Kleinbetriebe- finanzieren muss. Ohne Zuschüsse des Landes, des Bundes und der EU könnten die notwendigen Investitionen nicht im erforderlichen Maße durchgeführt werden.
 

Die Modernisierungsmaßnahmen der Berufsbildungsstätten und des Fortbildungszentrums werden gefördert

vom Land Schleswig-Holstein und der Europäischen Union

über das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

  • Förderung von Einrichtungen aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft (2007-2013) mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  • Investitionsförderung von Berufsbildungsstätten (BBS) der Aus- und Weiterbildung mit Landesmitteln
  • Investitionsförderung von Berufsbildungsstätten (ÜBS) der Aus- und Weiterbildung in Trägerschaft der Wirtschaft und sonstigen Träger

vom Bundesministerium für Bildung und Forschung

 

über das Bundesinstitut für Berufsbildung

  • Förderung von Digitalisierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren (Sonderprogramm ÜBS-Digitalisierung)
  • Förderung überbetrieblicher Berufsbildungssstätten (ÜBS)
  • Förderung der Entwicklung von Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren

 

vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

 

über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

  • Förderung der Entwicklung von Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren
  • Förderung aus Mitteln des Bundeshaushalts aufgrund von Beschlüssen des Deutschen Bundestages