Logo der Handwerkskammer Lübeck

Praktika: Azubi-Marketing für Ihren Betrieb

Ein Praktikum mündet nicht selten in eine Ausbildung. Daher sind Praktika immer für beide Seiten interessant. Für Betriebe sind sie von Vorteil, um den potenziellen Auszubildenden nicht nur vom Bewerbungsbogen her kennenzulernen. Doch auch beim Angebot von Praktikumsplätzen sollten Betriebe ein paar Dinge beachten. Welche das sind, erfahren Sie auf dieser Seite.

Ziel eines Praktikums

Warum möchten Sie ein Praktikum anbieten? Diese Frage ist zum einen für die Praktikumsplanung wichtig: Soll der Praktikant lediglich Einblicke in das Berufsfeld erhalten oder wollen Sie den Praktikanten auch auf seine Eignung hin testen? Zum andern ist die Frage auch aus rechtlichen Gründen nicht ganz unwesentlich. Denn das freiwillige Praktikum muss entweder der Berufsorientierung oder der Besetzung eines Ausbildungsplatzes dienen. Nur wenn dies der Fall ist, müssen Sie den Praktikanten für die Dauer des Praktikums nicht vergüten. Sollten Sie in diesem Punkt unsicher sein, dann nutzen Sie einfach den Schnell-Check des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Ansprechpartnerinnen

Silja Drings

Fachberaterin im Projekt „Passgenaue Besetzung“ für die Kreise Plön und nördl. Segeberg sowie die Städte Kiel und Neumünster


Eva Buchmann

Fachberaterin für das Projekt „Passgenaue Besetzung“ für die Kreise Ostholstein, Herzogtum Lauenburg sowie nördl. Stormarn und die Stadt Lübeck


Katja Mittmann

Fachberaterin für das Projekt „Passgenaue Besetzung“ für die Kreise südl. Stormarn, Steinburg, Südl. Segeberg und Pinneberg


Dauer des Praktikums

Die Handwerkskammer empfiehlt Betrieben, freiwillige Praktika anzubieten, die maximal vier Wochen dauern. So erhalten Sie einen umfassenden Eindruck von der bewerbenden Person und von ihren praktischen Kenntnissen und Fähigkeiten. Es ist grundsätzlich möglich, längere Praktika anzubieten – wobei sich die maximal mögliche Praktikumsdauer unter anderem aus dem Mindestlohngesetz ergibt. In Ausnahmefällen kann auch die Agentur für Arbeit längere Praktika genehmigen. Solche Fälle sind zum Beispiel Maßnahmen der Agentur für Arbeit, Praktika in der Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein (AV-SH), die Einstiegsqualifizierung oder auch Praktika für Studenten. Die Handwerkskammer empfiehlt Betrieben jedoch, Praktika nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Schließlich wollen Sie mit dem Praktikum auch Werbung für Ihren Betrieb machen.

Praktikumsvertrag

Für ein Praktikum sollte ein Vertrag abgeschlossen werden, der die wesentlichen Eckpunkte des Praktikums beinhaltet. Hierzu gehören unter anderem die Punkte Arbeitszeit, Praktikumsdauer und Aufgaben. Die Verschriftlichung dient beiden Seiten: Sie hilft dem Auszubildenden, die an ihn gerichteten Erwartungen zu verstehen und im Interesse des Betriebs zu erfüllen. Schließlich ist ein Praktikum meist der erste "Praxistest" und somit Neuland für den Praktikanten.

Versicherung

Im Praktikum ist eine Versicherung notwendig. Diese erfolgt in der Regel über die Berufsgenossenschaft des Praktikumsbetriebs. Damit der Praktikant entsprechend unfallversichert ist, muss der Betrieb seine Berufsgenossenschaft über das Praktikum, die Praktikumsdauer und den Praktikanten informieren. Nehmen Sie daher immer frühzeitig und in jedem Fall im Vorfeld eines Praktikums Kontakt zu ihrer Berufsgenossenschaft auf und erfragen das entsprechende Vorgehen.

Hinweise zum Versicherungsschutz bei verpflichtenden Betriebspraktika

Verpflichtende Betriebspraktika sind Schulveranstaltungen. Soweit besteht für die Schüler Unfallversicherungsschutz über die Schulen. Ein Haftpflichtversicherungsschutz durch die Schule besteht nicht. Die Eltern sollten daher eine Haftpflichtversicherung für ihr Kind abschließen, falls diese noch nicht vorhanden ist. Bei einem schulischen Praktikum tritt die Haftpflichtversicherung der Kommunalversicherer nur nachrangig ein.

Arbeitszeit

Arbeitszeiten sind streng geregelt, dies gilt auch für Praktika. Je nach Alter des Praktikanten gibt es zudem unterschiedliche Regelungen. Bei Heranwachsenden in einem Alter von 15 bis 17 Jahren müssen sich Betriebe nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz richten: Jugendliche dürfen nur 8 Stunden täglich und maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn die Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden liegt, sind mindestens 30 Minuten Pause zu gewähren. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden sind es mindestens 60 Minuten. Die entsprechenden Details finden Sie in Paragraph 8 zur "Dauer der Arbeitszeit". Bei volljährigen Praktikanten gelten die üblichen Arbeitszeitregelungen: Überschreitet die Arbeitszeit 6 Stunden, so sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben. Bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten Pause. Die Details finden Sie im Arbeitszeitgesetz unter Paragraph 4 zu "Ruhepausen".

Langzeitpraktikum

Es gibt zudem die Möglichkeit eines Langzeitpraktikums über die betriebliche Einstiegqualifizierung (EQ). Dieses sozialversicherungspflichtige Praktikum dauert zwischen sechs und zwölf Monate. Es soll Jugendliche und junge Erwachsene auf eine Ausbildung vorbereiten. Die Teilnehmer erhalten eine Vergütung, die bezuschusst wird. Die Einstiegqualifizierung wird durch die Agentur für Arbeit gefördert und muss auch dort beantragt werden.

Weitere Infos

Einstiegsqualifizierung

Tipps für die Praxis

  • Planen Sie das Praktikum im Vorfeld mit Aufgaben, Ansprechpartnern und Ablauf.
  • Besprechen Sie den Ablauf und das Ziel des Praktikums mit dem Praktikanten.
  • Klären Sie, wie der Praktikant pünktlich zum Praktikumsplatz kommt. Bei Bedarf bieten Sie eine Fahrgemeinschaft an.
  • Planen Sie ein Gespräch nach der Hälfte des Praktikums ein, um dem Praktikanten ein Feedback zu geben und selbst ein Feedback zu erhalten.
  • Planen Sie genügend Zeit für ein Abschlussgespräch mit dem Praktikanten ein.

Regionale Praktikumsbörse

Auf der regionale Praktikumsbörse „Praktikum Hansebelt“ können Betriebe aus den Kreisen Lübeck, Herzogtum Lauenburg, Bad Segeberg und Ostholstein kostenlos ihre Praktikumsplätze veröffentlichen. Die Plattform überzeugt durch ihre einfache Handhabung.

Zur Praktikumsbörse

Praktikum Hansebelt

Fachkräfte gewinnen: Praktika für jordanische Studenten anbieten

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat enge Kontakte zur Deutsch-Jordanischen Universität (GJU) in Amman aufgebaut. Im Rahmen des Studiums sind die Studierenden verpflichtet, ein ganzes Jahr in Deutschland zu verbringen, davon ein halbes Jahr an einer Fachhochschule, ein weiteres halbes Jahr für ein Praktikum in einem Unternehmen. Da der jordanischen Arbeitsmarkt zu wenig aufnahmefähig ist, gehen viele der jährlich bis zu 1.000 Absolventen ins Ausland und nicht wenige nach Deutschland. Hier bietet das Betriebspraktikum für Handwerksbetriebe eine sehr gute Möglichkeit, die Studierenden kennenzulernen und perspektivisch an den Handwerksbetrieb zu binden.

Praktikanten stehen aus folgenden, für das Handwerk relevanten Studiengängen zur Verfügung: Rechnungswesen, Betriebswirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen, Energietechnik, Kommunikationstechnik, Elektrotechnik, Mechatronik, Maschinenbau sowie Wasser- und Umwelttechnik. Das Studium dauert 5 Jahre, die Studierenden befinden sich beim Praktikum im vierten Studienjahr. Sie werden bereits in Amman in rund drei Jahren in intensiven Deutschkursen auf B2-Niveau vorbereitet. Für die Unterbringung sorgen die Praktikanten selbst. Sie sind zudem krankenversichert, von der Sozialversicherungspflicht befreit und haben eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung. Das Praktikum wird jeweils im Anschluss an das Sommer- bzw. Wintersemester anschließen, sodass gewöhnlich jeweils von März/April bis August/September oder von August/September bis Februar eines Jahres ein Praktikumsplatz gesucht wird.

Bei Interesse wenden Sie sich gerne an das Projektbüro German Jordanian University an der Hochschule Magdeburg-Stendal.

Ansprechpartnerin

Katrin Bombitzki
Projektbüro German Jordanian University,
Hochschule Magdeburg-Stendal
E-Mail: katrin.bombitzki(at)german-jordanian.org
Telefon: 0391 886-4951