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Auslandspraktikum

Ein neues Land kennenlernen und dort Arbeitserfahrung sammeln – diese Chance bietet ein Auslandspraktikum. Azubis, Gesellen, Meister, Ausbilder und auch Betriebsinhaber können dabei ihren Horizont erweitern. Die Mobilitätsberaterinnen vom Projekt „Berufsbildung ohne Grenzen“ stehen allen Interessierten mit Rat und Tat zur Seite.

Ansprechpartner

Patricia Ortin-Krause

Fachberaterin für das Projekt "Berufsbildung ohne Grenzen", Deutsch-Französischer Lehrlingsaustausch


Nina Bahlo

Fachberaterin für das Projekt "Berufsbildung ohne Grenzen"


Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich:

  • Auszubildende im zweiten oder dritten Lehrjahr
  • Gesellen im ersten Jahr nach Abschluss der Ausbildung
  • Meister im ersten Jahr nach der Meisterprüfung
  • Bildungspersonal und Betriebsinhaber

Weitere Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre (Frankreich-Gruppenfahrt: 16 Jahre)
  • Grundkenntnisse in Englisch
  • Freistellung vom Ausbildungsbetrieb mit Lohnfortzahlung
  • Einverständniserklärung der Berufsschule

Darum ins Ausland!

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Wie sehen Arbeitstechniken und Produktionsabläufe in anderen Ländern aus? Wie sind Betriebe in fremden Kulturen organisiert? Das alles erfahren Auszubildende und Mitarbeiter, wenn sie ein Praktikum im Ausland machen. Darüber hinaus trägt ein Auslandsaufenthalt auch immer zur persönlichen Weiterentwicklung bei. Es gibt also viel Gründe, warum ein Auslandsaufenthalt für beide Seiten interessant ist: Für diejenigen, die ins Ausland wollen und für ihre Betriebe, die einen Auslandsaufenthalt ermöglichen.
 

Gründe für Azubis und Mitarbeiter:

  • Neue Arbeitsmethoden, -techniken und -abläufe kennenlernen
  • Neuen Herausforderungen meistern und Selbstvertrauen gewinnen
  • Sprachkenntnisse vertiefen und berufsspezifische Fachbegriffe erlernen
  • Internationale Erfahrung und interkulturelle Kompetenzen erwerben
  • Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt steigern

Gründe für Bildungspersonal:

  • Ausbilder erleben, wie die praktische Ausbildung in anderen Ländern abläuft
  • Berufsschullehrer erhalten Einblicke in den Berufsschulunterricht in anderen Ländern

Wettbewerbsvorteile für Betriebe:

  • Sie erhalten neue Impulse und Ideen zu Arbeitsmethoden, -techniken und -abläufen
  • Sie erhalten Kontakte ins Ausland zur Erschließung neuer Geschäftsfelder
  • Ihre Mitarbeiter und Azubis erhalten interkulturelle Kompetenzen
  • Ihre Azubis kehren mit einem gestärkten Selbstbewusstsein und mehr Eigeninitiative zurück
  • Ihre Ausbilder bringen praktische Ideen rund um die Ausbildung aus dem Ausland mit
  • Sie stärken Ihr Image als weltoffener Ausbildungsbetrieb
  • Sie können bei Bewerbern mit Auslandsaufenthalten punkten

Unsere Leistung für die Teilnehmer

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Die Mobilitätsberaterinnen der Handwerkskammer Lübeck beraten umfassend zu allen Themen bezüglich eines Auslandspraktikums, stellen Fördergelder zur Verfügung und organisieren administrative und bürokratische Angelegenheiten. Unsere Leistung umfasst:

  • Beratung und Unterstützung bei der Planung und Organisation des Auslandspraktikums
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten (z. B. Erasmus+)
  • Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsbetrieb
  • Fördergelder für Fahrt-, Aufenthalts- und Versicherungskosten aus dem Programm Erasmus+
  • Zusätzliche Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthalts
  • Eine interkulturelle Vorbereitung sowie ein Evaluationsgespräch
  • Je nach Zielland einen Ansprechpartner vor Ort
  • Ausstellung des "Europass Mobilität" (Teilnahmebestätigung)

Erwartungen an die Teilnehmer

Die Vorbereitung und Organisation der Gruppenfahrten erfolgt durch die Mobilitätsberaterinnen der Handwerkskammer. Sie organisieren die An- und Abreise sowie eine Unterkunft. Außerdem suchen sie gemeinsam mit ihren Partnerinstitutionen Praktikumsbetriebe im Zielland.

Bei individuellen Auslandsaufenthalten/Einzelreisen sind die Teilnehmer dagegen selbst für die Organisation des Praktikums verantwortlich. Allerdings unterstützen die Mobilitätsberaterinnen die Teilnehmer auch bei diesen Reisen, indem sie zum Beispiel Tipps für die Reiseplanung und Unterkunftssuche geben. Außerdem organisieren die Berater für die Teilnehmer administrativen Aufgaben. Idealerweise haben die Teilnehmer bereits selbst einen Praktikumsbetrieb im Ausland gefunden. Es ist aber auch möglich, dass die Berater gemeinsam mit ihren Partnerinstitutionen einen Betrieb für die Teilnehmer im Ausland suchen.

Im Gegenzug erwarten die Mobilitätsberater von allen Teilnehmern, dass sie sich engagiert bei der Vorbereitung und natürlich auch während des Auslandspraktikums einbringen, indem sie:

  • Frühzeitig mit der Planung des Praktikums beginnen
  • Ihre Unterlagen fristgerecht einreichen
  • Am verpflichtenden Vorbereitungstreffen teilnehmen
  • Sich während des Praktikums auf neue Menschen und Kultur einlassen
  • Toleranz gegenüber interkulturellen Unterschieden zeigen
  • Neugier am Praktikumsbetrieb und den Aufgaben mitbringen
  • Sich ungewohnten oder schwierigen Situationen stellen
  • Pflichtbewusst sind und sich an alle Regeln und Gesetze im Gastland und Gastbetrieb halten
  • Am verpflichtenden Nachbereitungstreffen teilnehmen

Reiseziel und Reisedauer

Für Auszubildende

Bis zu einem Viertel der Berufsausbildung kann im Ausland absolviert werden. Die Dauer eines individuellen Auslandspraktikums beträgt in der Regel drei bis vier Wochen, kann aber auch bis zu drei Monate gehen. Die Länge muss individuell mit dem Ausbildungsbetrieb in Deutschland und dem Betrieb im Ausland abgesprochen werden. Ein ganz individuelles Auslandspraktikum ist (außerhalb der Urlaubszeit des Praktikanten) jederzeit und in vielen europäischen Länder möglich. Generell können die Azubis auch das Land innerhalb Europas frei wählen. Die Handwerkskammer hat in vielen Ländern Partner vor Ort, die bei der Praktikumsplatzsuche helfen.

Darüber hinaus bietet die Handwerkskammer für verschiedene Gewerke Gruppenfahrten ins Ausland an. Die Gruppenfahrten sind besonders für Azubis geeignet, die es sich vielleicht noch nicht zutrauen, alleine ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Eine Gruppenfahrt bietet die Möglichkeit, die Auslandserfahrung gemeinsam mit anderen Auszubildenden zu erleben.
 

Für Gesellen und Meister

Auch wer seine Ausbildung oder Meisterschulung schon abgeschlossen hat, kann im Rahmen des geförderten Programms Erasmus+ für ein Praktikum oder einen Arbeitseinsatz ins europäische Ausland gehen. Ein individuelles Auslandspraktikum ist jederzeit möglich. Die Dauer beträgt zwischen zwei Wochen und mehreren Monaten. Die Länge des Praktikums sollte individuell mit dem Betrieb in Deutschland und dem Betrieb im Ausland besprochen werden. Generell kann auch das Land innerhalb Europas frei gewählt werden.
 

Für Bildungspersonal, Ausbilder und Betriebsinhaber

Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, um als Bildungs- oder Betriebspersonal einen geförderten Auslandsaufenthalt zu absolvieren. Sie können beispielsweise bei unseren Azubi-Gruppenreisen mitfahren und Betriebe sowie Berufsschulen kennenlernen. Andere Alternativen sind „Job shadowing“ sowie Kurse und Schulungen. Sprechen Sie die Mobilitätsberaterinnen bei Interesse gerne an, um sich über die Möglichkeiten zu informieren.

Aktuelle Gruppenfahrten für Azubis

Finanzielle Förderung

Ein Auslandspraktikum ist mit Kosten verbunden. Reise, Wohnung und das Freizeitprogramm vor Ort – das alles gibt es natürlich nicht umsonst. Die Handwerkskammer unterstützt Teilnehmer mit einem Erasmus+ Stipendium bei den Fahrt-, Aufenthalts- und Versicherungskosten. Erasmus+ ist das Förderprogramm der Europäischen Union zur Förderung der Mobilität von Auszubildenden, Schülern und Berufstätigen. Je nach Zielland können so bis zu 100 Prozent der Kosten gedeckt werden. Es sollte aber mit einem Eigenanteil gerechnet werden, dessen Höhe von dem geplanten Zielland sowie den Ansprüchen und Bedürfnissen der Teilnehmer abhängig ist.

Übrigens: Für Auszubildende ist das Auslandspraktikum laut Berufsbildungsgesetz Teil der Ausbildung. Das bedeutet, wer im Ausland ein Praktikum macht, bekommt auch weiterhin seinen Lohn.

FAQs

Für Auszubildende

Wer kann ein Auslandspraktikum machen?

Ein Auslandspraktikum ist möglich, wenn du Azubi im zweiten oder dritten Lehrjahr in einem Handwerksbetrieb bist. Du solltest bei Beginn des Praktikums mindestens 18 Jahre alt sein.

Wann sollte ich mit der Planung beginnen?

Du solltest mindestens ein halbes Jahr vorher mit der Planung beginnen, wenn du selbst noch keinen Praktikumsbetrieb im Ausland gefunden hast. Wenn bereits ein Betrieb vorhanden ist, reichen auch drei Monate. Wir haben aber auch schon kurzfristigere Praktika organisiert. Wenn du an einem unserer Gruppenreisen teilnehmen möchtest, erkundige dich rechtzeitig nach den Bewerbungsfristen.

Wie lange kann ich ins Ausland?

Laut Berufsbildungsgesetz kann bis zu einem Viertel der gesamten Ausbildung im Ausland absolviert werden, wenn der Betrieb dies unterstützt. Unsere Gruppenprojekte dauern in der Regel zwei bis drei Wochen. Bei einem individuellen Praktikum kann die Länge selbst in Absprache mit dem Betrieb bestimmt werden.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Du solltest Grundkenntnisse in Englisch mitbringen, um dich verständigen zu können. Sprachkenntnisse des jeweiligen Landes sind jedoch keine Voraussetzung. Wichtig ist die Freistellung durch deinen Betrieb und deine Berufsschule. Du darfst keinen Urlaub nehmen und dein Betrieb muss dein Ausbildungsgehalt weiterzahlen. Außerdem musst du zum Zeitpunkt der Ausreise volljährig sein. Davon ausgenommen ist die Gruppenfahrt nach Frankreich (16 Jahre).

Was ist mit der Berufsschule?

Du kannst für einen beruflichen Auslandsaufenthalt von bis zu vier Wochen relativ einfach eine Freistellung bei der Berufsschule beantragen. Den verpassten Unterrichtsstoff musst du selbstverständlich selbstständig nachholen und auch dein Berichtsheft musst du weiter führen. Bei längeren Aufenthalten ab acht Wochen muss ein Ausbildungsplan mit dem Betrieb und der Handwerkskammer abgestimmt werden, um den Unterrichtsstoff nachzuholen.

Wie überzeuge ich meinen Vorgesetzten?

Dein Ausbildungsbetrieb und dein Vorgesetzter müssen dem Auslandsaufenthalt natürlich zustimmen. Suche das Gespräch und erkläre, warum du ein Auslandspraktikum machen möchtest. Weise darauf hin, dass auch dein Ausbildungsbetrieb von deinen neu gewonnenen Fähigkeiten und Kenntnissen profitieren wird. Wenn du dabei Unterstützung brauchst, melde dich gerne bei uns.

Kann ich mir den Zeitraum aussuchen?

Wenn du alleine oder mit einem anderen Azubi zusammen ein Auslandspraktikum machen möchtest, können wir ganz individuell einen Zeitraum mit dem Betrieb im Ausland abstimmen. Wenn du an einer Gruppenfahrt teilnehmen möchtest, ist der Zeitraum von uns vorgegeben. Jedes Jahr finden zu unterschiedlichen Zeiten Gruppenfahrten statt, an denen verschiedene Gewerke teilnehmen können.

Kann ich mir das Land aussuchen?

Generell kannst du auch das Land in Europa frei wählen. Wir haben in vielen Ländern Partner vor Ort, die uns bei der Praktikumsplatzsuche helfen. Wenn du an einer Gruppenfahrt teilnehmen möchtest, ist das Land von uns vorgegeben. Jedes Jahr finden in unterschiedliche Länder Gruppenfahrten statt, an denen verschiedene Gewerke teilnehmen können.

Muss ich mir selbst einen Praktikumsbetrieb suchen?

Die Handwerkskammer unterstützt dich bei der Praktikumsplatzsuche über ihr nationales Netzwerk und ihre Partner in verschiedenen europäischen Ländern. Gerne kannst du dich aber auch selbst auf die Suche machen oder bereits bestehende Kontakte nutzen, um einen Praktikumsplatz zu finden.

Wie finde ich eine Unterkunft im Ausland?

Bei Gruppenaufenthalten wird die Unterkunft von uns organisiert. Wenn du alleine ins Ausland gehst, kannst du deinen ausländischen Praktikumsbetrieb um Hilfe bei der Suche bitten. Manchmal bieten auch unsere Partner im Ausland Unterkunftsmöglichkeiten an. Außerdem kannst du für die Suche diverse Plattformen im Internet nutzen. Sprich uns gerne an.

Wie finanziere ich mein Auslandspraktikum?

Das Auslandspraktikum ist laut Berufsbildungsgesetz Teil der Ausbildung. Das bedeutet: Wer als Azubi im Ausland ein Praktikum macht, bekommt weiterhin seinen Lohn gezahlt. Die Handwerkskammer unterstützt dich zudem mit einem Erasmus+ Stipendium bei den Fahrt-, Aufenthalts- und Versicherungskosten. Je nach Zielland können so bis zu 100 Prozent der Kosten gedeckt werden. Es sollte aber je nach individuellen Bedürfnissen mit einem Eigenanteil gerechnet werden. 80 Prozent des Stipendiums werden dir vor der Ausreise überwiesen, 20 Prozent erhältst du nach Rückkehr und Abgabe aller erforderlichen Unterlagen.

Brauche ich ein Visum?

Das ist je nach Nationalität und Zielland unterschiedlich. Erste Informationen hierzu gibt es auf der Seite der Botschaft des Ziellandes.

Was ist mit Versicherungen?

Da deine Ausbildungsvergütung weiter gezahlt wird, laufen auch deine Sozialversicherungen normal weiter. Wir schließen für dich zudem eine zusätzliche Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung ab. Nach eigenem Ermessen kann auch eine Reiserücktrittsversicherung, eine Gepäckversicherung oder eine Hausratversicherung (z.B. gegen Diebstahl in der Unterkunft) abgeschlossen werden. Außerdem empfehlen wir, eine private Haftpflichtversicherung für die Zeit außerhalb des Praktikums im Ausland abzuschließen. Es sei denn, es greift noch die Haftpflicht der Eltern.

Bekomme ich ein Zeugnis?

Im Anschluss an dein Praktikum im europäischen Ausland erhältst du von uns den europaweit anerkannten „Europass Mobilität“. Hier sind dein Arbeitsort, alle ausgeführten Arbeiten und der Zeitraum, den du im Ausland verbracht hast, aufgeführt. Du kannst auch deinen ausländischen Betrieb bitten, dir ein Zeugnis auszustellen. Dies gilt besonders für längere Praktika.

Wie kann ich die Umwelt bei meiner Auslandsreise schützen?

Du kannst dir zum Beispiel Gedanken über das Transportmittel deiner An- und Abreise machen. Ab Juni 2022 unterstützt die EU durch erweiterte Fördermöglichkeiten das „grüne Reisen“ von Teilnehmenden zu ihren Praktikumsbetrieben. Ziel ist es, die Teilnehmenden für Umweltfragen zu sensibilisieren und sie zum „grünen Reisen“ mit Bus, Bahn oder in Fahrgemeinschaften zu animieren. Uns ist bewusst, dass dies oft mit einem höheren Aufwand und einer längeren Reisezeit verbunden ist. Im Gegenzug wird ein umweltfreundlicheres Reisen mit einem höheren Stipendium unterstützt, um gegebenenfalls höhere Reise- oder Übernachtungskosten auszugleichen.

Wir fordern alle Teilnehmenden dazu auf, nach Möglichkeit bei ihrer An- und Abreise zum Praktikumsort umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Für Gesellen und Meister

Kann ich auch nach meiner Abschlussprüfung ins Ausland?

Auch wer seine Ausbildung schon abgeschlossen hat, kann im Rahmen eines geförderten Programms wie Erasmus+ für ein Praktikum oder einen Arbeitseinsatz ins europäische Ausland gehen. Diese Möglichkeit besteht auch nach einer Weiterbildung wie der Meisterprüfung.

Kann mein Aufenthalt mit Erasmus+ gefördert werden?

Erasmus+, das Förderprogramm der EU, bezuschusst auch Auslandsaufenthalte, die innerhalb eines Jahres nach der Abschlussprüfung oder Meisterprüfung stattfinden. Mit dem Erasmus+ Stipendium können die anfallenden Kosten für Reise, Unterkunft und Vorbereitung des Auslandspraktikums je nach Zielland bis zu 100 Prozent gedeckt werden. Es sollte aber mit einem Eigenanteil gerechnet werden, der von den individuellen Bedürfnissen abhängt. 80 Prozent des Stipendiums werden vor der Ausreise überwiesen; 20 Prozent erhalten die Teilnehmer nach Rückkehr und Abgabe aller erforderlichen Unterlagen.

Wie lange kann ich ins Ausland?

Das Praktikum wird nur über Erasmus+ gefördert, wenn es innerhalb eines Jahres nach der Prüfung stattfindet und muss auch in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Wie lange das Praktikum dauert, hängt von den Teilnehmern selbst und den Bestimmungen im jeweiligen Zielland ab. Für eine Erasmus+ Förderung gilt eine Mindestdauer von 14 Tagen und maximal 364 Tagen.

Wann sollte ich mit der Planung beginnen?

Mindestens ein halbes Jahr vorher, wenn noch kein Praktikumsbetrieb im Ausland gefunden wurde. Wenn bereits ein Betrieb vorhanden ist, reichen auch drei Monate. Wir haben aber auch schon kurzfristigere Praktika organisiert.

Kann ich mir den Zeitraum aussuchen?

Wenn die Teilnehmer ihr Praktikum alleine machen, kann ganz individuell ein Zeitraum mit dem Betrieb im Ausland abgestimmt werden.

Kann ich mir das Land aussuchen?

Generell können Teilnehmer bei individuellen Auslandspraktika auch das Land in Europa frei wählen. Wir haben in vielen Ländern Partner vor Ort, die uns bei der Praktikumsplatzsuche helfen. Sprechen Sie uns gerne an.

Gibt es außer über Erasmus+ noch andere Möglichkeiten zur Finanzierung?

Es gibt eine Reihe an Projekten und Organisationen, über die Auslandsaufenthalte organisiert und gefördert werden können. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Es sollten Grundkenntnisse in Englisch vorhanden sein, um sich verständigen zu können. Sprachkenntnisse des jeweiligen Landes sind jedoch keine Voraussetzung. Außerdem müssen die Teilnehmer zum Zeitpunkt der Ausreise volljährig sein. Die Abschlussprüfung (Geselle oder Meister) darf nicht länger als ein Jahr her sein.

Muss ich mir selbst einen Praktikumsbetrieb suchen?

Die Handwerkskammer unterstützt die Teilnehmer bei der Praktikumsplatzsuche über ihr nationales Netzwerk und ihre Partner in verschiedenen europäischen Ländern. Gerne können sich die Teilnehmer aber auch selbst auf die Suche machen oder bereits bestehende Kontakte nutzen, um einen Praktikumsplatz zu finde.

Wie finde ich eine Unterkunft im Ausland?

Wer allein ins Ausland geht, kann zum Beispiel seinen ausländischen Praktikumsbetrieb um Hilfe bitten. Manchmal bieten auch unsere Partner im Ausland Unterkunftsmöglichkeiten an. Außerdem können diverse Plattformen im Internet bei der Suche helfen. Sprechen Sie uns gerne an.

Brauche ich ein Visum?

Das ist je nach Nationalität und dem Zielland unterschiedlich. Erste Informationen hierzu gibt es auf der Seite der Botschaft des Ziellandes.

Wie bin ich während des Auslandsaufenthaltes versichert?

Das hängt davon ab, ob der Teilnehmer weiterhin in seinem deutschen Betrieb angestellt ist oder nicht.

a)    Sie sind weiterhin angestellt in einem deutschen Betrieb:
Solange das Arbeitsentgelt weitergezahlt wird, besteht die Versicherungs- und Beitragspflicht des Arbeitgebers weiterhin, auch wenn der Arbeitnehmer freigestellt ist. Das gilt auch während eines Urlaubs.

  • Wir schließen für Sie zudem eine zusätzliche Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung ab.
  • Nach eigenem Ermessen kann auch eine Reiserücktrittsversicherung, eine Gepäckversicherung oder eine Hausratversicherung (z.B. gegen Diebstahl in der Unterkunft) abgeschlossen werden.
  • Außerdem empfehlen wir, eine private Haftpflichtversicherung für die Zeit außerhalb des Praktikums im Ausland abzuschließen. Es sei denn es greift noch die Haftpflicht der Eltern.
  • Hinweis: Vorsicht ist bei unbezahlten Freistellungen geboten, zum Beispiel im Rahmen eines Sabbaticals. Hier endet der gesetzliche Krankenversicherungsschutz nach einem Monat. Der Arbeitnehmer muss sich dann selbst versichern.
     

b)    Sie sind nicht angestellt in einem deutschen Betrieb:
Ohne ein deutsches bestehendes Beschäftigungsverhältnis verfügt der Teilnehmer über keine Sozialversicherung und keine gesetzliche Unfallversicherung. Auch für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden im ausländischen Betrieb besteht in der Regel kein Schutz durch die reguläre betriebliche Haftpflichtversicherung.

  • Wir schließen für Sie eine Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung ab.
  • Nach eigenem Ermessen kann auch eine Reiserücktrittsversicherung, eine Gepäckversicherung oder eine Hausratversicherung (z.B. gegen Diebstahl in der Unterkunft) abgeschlossen werden.
  • Außerdem empfehlen wir, eine private Haftpflichtversicherung für die Zeit außerhalb des Praktikums im Ausland abzuschließen. Es sei denn es greift noch die Haftpflicht der Eltern.
  • Bitte lassen Sie sich von ihrem Versicherungsträger beraten, welche weiteren Versicherungen abgeschlossen werden sollten.
  • Bitte informieren Sie sich auch bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse über eine freiwillige Mitgliedschaft in Verbindung mit dem beruflichen Auslandsaufenthalt.
  • Lassen Sie sich außerdem von ihrem gesetzlichen Rentenversicherungsträger beraten, ob es sinnvoll ist, für die Dauer des Auslandspraktikums freiwillig Rentenbeiträge zu leisten.
  • Bitte wenden Sie sich bei allen Versicherungsfragen direkt an die DVKA oder lassen sich von Ihren Versicherungsträgern beraten.

Wie verhält es sich mit Arbeitslosengeld?

Wer Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld) bezieht, sollte sich vorab mit seinem persönlichen Berater der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen, da der Bezug von Arbeitslosengeld nur in Ausnahmefällen während des Auslandsaufenthalts fortgesetzt werden kann – zum Beispiel wenn der Auslandsaufenthalt als Qualifizierung im Ausland durch die Agentur für Arbeit anerkannt wird. Sprechen Sie mit Ihrem Berater auch über Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit nach dem Auslandspraktikum.

Bekomme ich ein Zeugnis?

Im Anschluss an Ihr Praktikum im europäischen Ausland erhalten Sie von uns den europaweit anerkannten „Europass Mobilität“. Hier sind Ihr Arbeitsort, alle ausgeführten Arbeiten und der Zeitraum, den Sie im Ausland verbracht haben, aufgeführt. Sie können auch Ihren ausländischen Betrieb bitten, Ihnen ein Zeugnis auszustellen. Dies gilt besonders für längere Praktika.

Wie kann ich die Umwelt bei meiner Auslandsreise schützen?

Sie können sich zum Beispiel Gedanken über das Transportmittel Ihrer An- und Abreise machen. Ab Juni 2022 unterstützt die EU durch erweiterte Fördermöglichkeiten das „grüne Reisen“ von Teilnehmenden zu ihren Praktikumsbetrieben. Ziel ist es, die Teilnehmenden für Umweltfragen zu sensibilisieren und sie zum „grünen Reisen“ mit Bus, Bahn oder in Fahrgemeinschaften zu animieren. Uns ist bewusst, dass dies oft mit einem höheren Aufwand und einer längeren Reisezeit verbunden ist. Im Gegenzug wird ein umweltfreundlicheres Reisen mit einem höheren Stipendium unterstützt, um gegebenenfalls höhere Reise- oder Übernachtungskosten auszugleichen.

Wir fordern alle Teilnehmenden dazu auf, nach Möglichkeit bei ihrer An- und Abreise zum Praktikumsort umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Für Betriebe

Darf mein Azubi während seiner Ausbildung ins Ausland?

Ja, laut Berufsbildungsgesetz (§2 Abs. 3 BBiG) kann bis zu einem Viertel der gesamten Ausbildung im Ausland absolviert werden, wenn der Betrieb dies unterstützt.

Warum sollte ich einem Auslandspraktikum zustimmen?

Ihre Auszubildenden sind motiviert, bringen neue Ideen aus dem Ausland mit und erweitern ihren Horizont. Davon profitieren auch Sie!

  • Ihre Auszubildenden sammeln Erfahrungen, die ihnen im Berufsleben und damit auch in Ihrem Betrieb weiterhelfen.
  • Sie lernen andere Arbeitstechniken und -abläufe sowie neue Menschen und Kulturen kennen und verbessern gleichzeitig ihre Fremdsprachenkenntnisse.
  • Sie werden selbstbewusster und stellen sich neuen Herausforderungen.
  • Außerdem werden Ihre Azubis auf (internationale) Aufgaben und Kontakte gut vorbereitet und Ihrem Betrieb bietet sich vielleicht die Möglichkeit, neue Geschäftsfelder zu erschließen.
  • Auf der Suche nach den besten Azubis können Sie als Betrieb natürlich auch punkten, wenn Sie ein interessantes Ausbildungsangebot bieten. Dadurch stärken Sie Ihr Image als moderner, weltoffener Ausbildungsbetrieb im Handwerk.

Wie lange dauert ein Auslandspraktikum?

Nach dem Berufsbildungsgesetz können Teile der Ausbildung bis zu einer Dauer von maximal einem Viertel der Ausbildungszeit im Ausland verbracht werden. In der Regel dauern unsere Gruppenreisen drei Wochen. Einzelentsendungen sind zeitlich auch in ihrer Länge flexibler.

In welchen Ländern kann ein Auslandspraktikum absolviert werden?

Generell kann das Praktikum in ganz Europa absolviert werden. Wir haben in vielen Ländern Partner vor Ort, die bei der Praktikumsplatzsuche helfen. Eine Länderübersicht finden Sie in unserer Karte.

Welche finanziellen Zuschüsse gibt es für meinen Azubi?

Die anfallenden Kosten für Reise, Unterkunft und Vorbereitung sowie der zusätzlichen Versicherung können durch die Nutzung von Förderprogrammen wie Erasmus+ bis zu 100 Prozent finanziert werden. In den meisten Fällen ist allerdings mit einem Eigenanteil zu rechnen, der vom Azubi aufgebracht werden muss. Dieser ist abhängig von dem geplanten Zielland sowie den Ansprüchen und Bedürfnissen Ihres Azubis.

Muss ich die Ausbildungsvergütung weiter bezahlen?

Ja, die Ausbildungsvergütung wird während des Auslandsaufenthaltes vom Ausbildungsbetrieb weiter bezahlt.

Kann der Azubi Urlaub für den Auslandsaufenthalt nehmen?

Nein. Urlaub kann für einen Auslandsaufenthalt nach § 2 Abs. 3 BBiG nicht verwendet werden, da es sich um einen Lernaufenthalt ohne Erholungswert handelt. Eine Vereinbarung über eine unentgeltliche Freistellung für den Auslandsaufenthalt ist nicht möglich.

Wie kann ein Praktikumsbetrieb im Ausland gefunden werden?

Bei Gruppenreisen werden die Betriebe von uns bzw. unseren Partnern vor Ort organisiert. Für Einzelpraktika suchen interessierte Azubis selbstständig über das Internet oder eigene Kontakte geeignete Betriebe im Ausland. Vielleicht verfügt Ihr Betrieb über hilfreiche Kontakte, die Ihr Azubi nutzen könnte? Auch wir sind Ihrem Azubi gerne bei der Suche behilflich.

Wie ist mein Azubi während des Auslandsaufenthaltes versichert?

Da Lohn bzw. Ausbildungsvergütung weiter bezahlt werden, laufen auch die Sozialversicherungen normal weiter. Wir schließen für Ihren Azubi zudem eine zusätzliche Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung ab.

Muss die Berufsgenossenschaft informiert werden?

Zur reibungslosen Abwicklung von Versicherungsansprüchen, die während des Praktikums ggf. auftreten, empfiehlt es sich, die Berufsgenossenschaft im Vorfeld zu informieren.

Wie ist mein Azubi bei einem Arbeitsunfall versichert?

Für den Fall, dass es während des Auslandspraktikums im dortigen Betrieb zu einem Unfall kommt, ist wie bei einem Arbeitsunfall im regulären Ausbildungsbetrieb die jeweilige Berufsgenossenschaft zuständig und umgehend darüber zu informieren. Es wird daher empfohlen, die Berufsgenossenschaft über den Auslandsaufenthalt in Kenntnis zu setzen, bevor das Praktikum beginnt.

Was muss ich sonst noch an Formalitäten erledigen?

Seit Anfang 2019 müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern im Falle von Dienstreisen ins Ausland die sogenannte A1-Bescheinigung aushändigen. Sie ist Nachweis dafür, dass die Rechtsvorschriften des Entsendestaats und damit das Sozialversicherungsrecht des Entsendestaats weiterhin gelten.

Für Arbeitnehmer, die in einen Mitgliedstaat der EU/des EWR oder in die Schweiz entsandt werden, muss der Arbeitgeber einen Antrag auf Ausstellung der A1-Bescheinigung elektronisch ausfüllen und an die Krankenkasse schicken. Diese stellt dann die A1-Bescheinigung aus. Die A1-Bescheinigung muss Ihr Azubi im Ausland ständig mit sich führen, sonst werden empfindliche Strafen fällig.

Sprechen Sie und für weitere Informationen gerne an.

Muss ich im Gegenzug einen Azubi aufnehmen?

Es handelt sich bei den Auslandspraktika nicht grundsätzlich um Austauschpraktika. Sie sind deshalb nicht verpflichtet, im Gegenzug jemandem in Ihrem Betrieb aufzunehmen.

Was ist mit dem Berufsschulunterricht?

Die Azubis können für einen beruflichen Auslandsaufenthalt von bis zu vier Wochen unbürokratisch von der Berufsschule freigestellt werden. Der Azubi muss die verpassten Inhalte aber selbstständig nachholen und das Berichtsheft weiter führen. Bei einem Aufenthalt ab acht Wochen sind die Inhalte, die während des Auslandspraktikums vermittelt werden, mit der Handwerkskammer abzustimmen.