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Fragen zur Lehrlingsrolle

Wo bekomme ich die Berufsausbildungsverträge her?

Die Vordrucke der Berufsausbildungsverträge erhalten Sie bei Ihrer Handwerkskammer oder zuständigen Kreishandwerkerschaft. Schneller und einfacher geht die Nutzung des Online-Lehrvertrages der Handwerkskammer. Nachdem Sie die persönlichen Daten des Lehrlings und des Betriebes erfasst haben, werden Vergütung, Urlaub und wöchentliche Ausbildungszeit automatisch eingetragen. Einfach ausdrucken, unterschreiben (Betrieb, Lehrling u. ggf. Eltern) und zur Handwerkskammer senden!

Welche Unterlagen müssen bei der Eintragung der Lehrverträge zur Handwerkskammer geschickt werden?

  • mindestens 2 Ausfertigungen (im Bauhauptgewerbe 3 Ausfertigungen) des Berufsausbildungsvertrages
  • ein Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
  • zwei Ausbildungsrahmenpläne (wenn vorhanden, ansonsten fügen wir diese Pläne bei Zusendung der eingetragenen Verträge bei
  • die Erstuntersuchungsbescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, wenn der Lehrling bei Beginn der Ausbildung unter 18 Jahre ist.

Wann muss die Bescheinigung der Erstuntersuchung eingereicht werden?

Wenn der/die Lehrling zu Beginn der Ausbildung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist es zwingend erforderlich, beim Einreichen der ausgefüllten und unterschriebenen Berufsausbildungsverträge die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz mitzusenden. Einen Berechtigungsschein für die kostenlose Untersuchung nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (bei einem Arzt eigener Wahl) erhält der Auszubildende bei seinem zuständigen Ordnungsamt bzw. Bezirksamt (Hamburg).

Ist eine Probezeit zwingend vorgeschrieben?

Ja – die Probezeit muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen. Nach der neusten Rechtsprechung ist eine Verlängerung der Probezeit nicht möglich.

Wer muss die Anmeldung zur Berufsschule vornehmen und bei welcher Berufsschule muss der Lehrling angemeldet werden?

Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kreisberufsschule. Wird Ihr Ausbildungsberuf nicht an der örtlichen Kreisberufsschule beschult, gibt Ihnen Ihre Kreisberufsschule die zuständige Berufsschule für Ihren Lehrling auf.

Wo erhält der Lehrling die HVV-Bescheinigung und wie lange dauert es, bis er die HVV-Bescheinigung zurückerhält?

Die HVV-Bescheinigung erhält der Lehrling beim Hamburger Verkehrsverbund. Wenn uns der Berufsausbildungsvertrag des Lehrlings vorliegt, wird die HVV-Bescheinigung umgehend bearbeitet und an den Betrieb/Lehrling zurückgeschickt.

Worin liegt der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen bei der Urlaubsberechnung?

Bei Werktagen wird eine Arbeitswoche von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) und bei Arbeitstagen wird eine Arbeitswoche von 5 Arbeitstagen (i.d.R. Montag bis Freitag) zugrunde gelegt.