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Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) bereitet Jugendliche und Erwachsene auf eine anschließende Ausbildung vor. Sie ist sozialversicherungspflichtig und wird bei der Handwerkskammer registriert und zertifiziert. Sie dauert zwischen sechs und zwölf Monate. Die betriebliche Vergütung wird anteilig staatlich gefördert.

Ansprechpartner

Passgenaue Besetzung

Willkommenslotsen (für Geflüchtete)

Chancen für Betriebe

Gerade Handwerksbetriebe profitieren von der Einstiegsqualifizierung (EQ): Diese lernen ihren künftigen Auszubildenden intensiv in der betrieblichen Praxis kennen. Zudem können freie Ausbildungsstellen vorzeitig besetzt werden. Somit wird der potentielle Nachwuchs bestens an den Betrieb gebunden. Wenn ein Betrieb bisher nicht oder nicht mehr ausgebildet hat, besteht die Möglichkeit, mit der EQ den (Wieder-) Einstieg in die Ausbildung zu erproben.
 

Chancen für angehende Auszubildende

Die Einstiegsqualifizierung ebnet den Weg in eine anschließende Ausbildung. Die angehenden Auszubildenden erhalten die Möglichkeit, sich ohne Druck und mit allen Verpflichtungen auf den Ausbildungsalltag vorzubereiten. Während der EQ wird die Berufsschule in den entsprechenden Fachklassen besucht, so dass sie bereits wertvolle Einblicke in den theoretischen Teil der Ausbildung erhalten. Am Ende einer erfolgreichen EQ erhält der angehende Auszubildende ein Handwerkskammer-Zertifikat sowie eine differenzierte Beurteilung des Betriebs.
 

Wissenswertes zum Ablauf

Eine EQ dauert zwischen sechs und zwölf Monaten, inklusive Besuch der Berufsschule. Sie kann auch in Teilzeit absolviert werden. Im Anschluss ist ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung zu Beginn des regulären Ausbildungsjahres möglich. Bei erfolgreicher EQ kann im Einzelfall auf Antrag des Betriebes die Ausbildung verkürzt werden.

Der Vertrag für die Einstiegsqualifizierung wird zwischen Betrieb und künftigen Auszubildenden geschlossen. Die Inhalte und Tätigkeiten sind eng an den jeweiligen staatlichen Ausbildungsberuf geknüpft. Die Vergütung wird vom Betrieb festgelegt und sollte sich an dem Ausbildungsgehalt des ersten Jahres orientieren.
 

Staatliche Förderung

Die betriebliche Vergütung der Einstiegsqualifizierung kann auf Antrag staatlich gefördert werden. Die Förderung beträgt 262 Euro und den pauschalisierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von 133 Euro (Stand 08/2023). Sie ist bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit oder bei dem Jobcenter im Vorfeld zu beantragen. Bei der betrieblichen Vergütung müssen tarifliche Vereinbarungen beachtet werden.
 

Über die Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung mit Handwerkskammer-Zertifikat ist eine Initiative des Handwerks im Rahmen des nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs.