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Teilzeitausbildung

Es kann viele Gründe für eine Teilzeitausbildung geben. Unabhängig von den Gründen ist diese Form der Ausbildung nun für alle (angehenden) Azubis möglich. Dadurch erhalten Personen, für die eine Ausbildung in Vollzeit nicht möglich ist, einen Berufsabschluss. Unser Beratungsangebot "Teilzeitausbildung für alle!" steht Betrieben und (angehenden) Azubis mit Rat und Tat zur Seite.

Inhalte dieser Seite

  • Teilzeitausbildung: Ein Einstieg

  • Infos für Betriebe

  • Infos für (angehende) Azubis

  • Finanzielle Unterstützung

Ansprechpartnerin

Leo Nickel

Fachberaterin für das Projekt „Teilzeitausbildung für alle!“


Teilzeitausbildung: Ein Einstieg

Teilzeitausbildung ist eine reguläre betriebliche Berufsausbildung mit anerkanntem Abschluss. Einziger Unterschied: Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit ist reduziert. Auf die genaue Stundenzahl einigen sich Betrieb und Auszubildende in einem gewissen rechtlichen Rahmen.

Die Ausbildung in Teilzeit ist seit 2005 laut Berufsbildungsgesetz möglich. Um eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren zu dürfen, mussten die Betroffenen allerdings spezielle Gründe vorweisen, zum Beispiel Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Das hat sich seit dem 1. Januar 2020 geändert: Fortan steht die Teilzeitausbildung allen Auszubildenden ohne Angabe von Gründen offen. Viele Auszubildende haben diese Chance bereit genutzt und erfolgreich ihre Teilzeitausbildung abgeschlossen.

Im Rahmen des Projektes „Teilzeitausbildung für alle!“ haben die Handwerkskammern in Lübeck und Flensburg sowie die Industrie- und Handelskammer zu Lübeck Beratungsstellen für interessierte Personen eingerichtet. Sie werden unterstützt durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein. Das Projekt berät Betriebe und (angehende) Azubis bei der Umsetzung der Teilzeitausbildung. Ebenso unterstützt es Betriebe bei der Suche nach passenden Bewerbern und Teilzeitauszubildende bei der Suche nach einem passenden Teilzeitausbildungsplatz.

Infos für Betriebe

Erfolgreiche Betriebe brauchen motiviere Auszubildende und gut ausgebildete Fachkräfte. Durch die Möglichkeit, jetzt jeden Ausbildungsvertrag auch in Teilzeit gestalten zu können, haben Betriebe die Chance, den Kreis ihrer potentiellen Auszubildenden zu erweitern. Diese ist ein weiterer Schritt, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und als Arbeitgeber noch attraktiver zu werden.

Teilzeitrahmen und Ausbildungsvergütung

Eine Teilzeitausbildung verlängert die Dauer der Ausbildung. Denn trotz Teilzeit müssen natürlich alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Wie stark sich die Gesamtausbildungszeit verlängert, hängt davon ab, wie stark die wöchentliche Ausbildungszeit reduziert wurde. Maximal verlängert sich die Ausbildung jedoch um das eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit.

Die Möglichkeit zu einer Verkürzung der Ausbildungszeit besteht auch bei einer Teilzeitausbildung. Sollten Anrechnungszeiten vorhanden sein, kommt es eventuell nur zu kurzen oder sogar gar keinen Verlängerungen. Der Berufsschulunterricht und die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung wird weiterhin regulär besucht. Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird in der Regel der gekürzten Stundenzahl angepasst.

Voraussetzung für eine Teilzeitausbildung

  • Betrieb und Azubi einigen sich auf eine Ausbildung in Teilzeit.
  • Betrieb und Azubi einigen sich auf eine Wochenstundenzahl.
  • Die Wochenstundenzahl beträgt mindestens 50 Prozent, in der Regel 20 Stunden.
  • Stundenzahl und Lage der täglichen Ausbildungszeit werden in Absprache vereinbart.
  • Übrigens: Teilzeit kann auch während eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses vereinbart werden, zum Beispiel wenn Auszubildende Eltern geworden sind oder andere Gründe für die Umstellung sprechen.

Ihre Vorteile als Betrieb

  • Attraktivität und Familienfreundlichkeit Ihres Betriebes werden gesteigert.
  • Flexible Ausbildungsmodelle vergrößern den Kreis Ihrer Bewerber.
  • Ruhende Ausbildungsverhältnisse (z.B. wegen Elternzeit) werden erfolgreich fortgeführt.
  • Die angeglichene Ausbildungsvergütung verursacht geringere Kosten.
  • Unsere Erfahrung zeigt, dass zum Beispiel Teilzeitauszubildende mit Familienverantwortung sehr motiviert, organisiert und verantwortungsbewusst sind.

Beratung für Betriebe

Sie hatten noch nie mit dem Thema Teilzeitausbildung zu tun und suchen erste Informationen? Oder Sie haben bereits seit Jahren Erfahrungen damit gesammelt, möchten aber ein, zwei vertiefende Fragen klären? Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen auch während der Teilzeitausbildung immer als Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Wir geben Ihnen die Informationen zur Teilzeitausbildung, die Sie gerade wünschen.
  • Wir unterstützen Sie bei der Suche nach passenden Auszubildenden.
  • Wir beraten Sie zur Vertragsgestaltung.
  • Wir haben für Sie Anregungen zur Umsetzung der Teilzeitausbildung im Betrieb.

Für (angehende) Azubis

Seit 2020 kann jede interessierte Person die Berufsausbildung in Teilzeit absolvieren – vorausgesetzt Betrieb und Azubi sind sich einig. So haben Sie die Chance eine Berufsausbildung abzuschließen, die Sie mit Ihrem Alltag in Einklang bringen können.

Mögliche Gründe für eine Teilzeitausbildung

  • Sie als Mutter oder Vater betreuen Ihr Kind.
  • Sie pflegen einen Angehörigen.
  • Neben der Berufsausbildung erweitern Sie Ihre Deutschkenntnisse.
  • Aus gesundheitlichen oder anderen Gründen ist Ihre Belastbarkeit eingeschränkt.
  • Als Spitzensportler brauchen Sie mehr Zeit neben der Ausbildung.
  • … und natürlich gibt es viele weitere, sehr individuelle Gründe.

Teilzeitrahmen

Die wöchentliche Stundenzahl vereinbaren Sie mit Ihrem Betrieb. Sie muss mindestens 50 Prozent der regulären Stundenzahl betragen, also in der Regel 20 Stunden. Auch die Lage der täglichen Ausbildungszeit (vormittags, nachmittags, andere Modelle) können Sie im Rahmen der üblichen Ausbildungszeiten in Absprache mit Ihrem Betrieb vereinbaren. Je weniger Stunden Ihr Ausbildungsvertrag enthält, umso mehr verlängert sich allerdings Ihre Gesamtausbildungszeit. Maximal wird Ihre Ausbildung aber um das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit verlängert.

Sollten Sie Anrechnungsgründe, wie zum Beispiel berufliche Vorerfahrung oder einen höheren Schulabschluss haben, verlängert sich Ihre Ausbildung eventuell nur wenig. Außerdem besteht auch in einer Teilzeitausbildung die Möglichkeit zur Verkürzung der Ausbildungszeit. Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird der gekürzten Stundenzahl angepasst und verringert sich in der Regel entsprechend. Den Berufsschulunterricht und die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung besuchen Sie regulär, um alle theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte zu erlangen.

Ausbildungsplatz in Teilzeit finden

Sie können sich um ausgeschriebene Ausbildungsplätze bewerben und den Betrieb fragen, ob die Ausbildung dort auch in Teilzeit möglich ist. Natürlich können Sie sich auch bei den Teilzeitberatern der Handwerkskammer Lübeck melden: Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsbetrieb.

Beratung für (angehende) Azubis

Sie haben bereits einen festen Berufswunsch, aber einige Fragen zur Ausbildung in Teilzeit? Oder sie müssen sich noch beruflich orientieren? Vielleicht sind Sie auch bereits in einem Vollzeit-Ausbildungsverhältnis, möchten dieses aber künftig in Teilzeit absolvieren? Wir unterstützen Sie gerne – vor und während der Teilzeitausbildung.

  • Wir geben Ihnen Informationen rund um die Teilzeitausbildung.
  • Wir helfen bei der beruflichen Orientierung.
  • Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz.
  • Wir beraten Sie zur finanziellen Unterstützung während der Teilzeitausbildung.
  • Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihrer Ausbildung in Teilzeit.

Finanzielle Unterstützung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung während einer Teilzeitausbildung. Welche Förderung in Betracht kommt, ist jedoch sehr individuell. Hierzu beraten wir Sie gerne und sagen Ihnen auch, wo Sie die jeweilige Unterstützung beantragen können. Vorab haben wir schon einmal ein paar Beispiele für Sie zusammengefasst.

 

Berufsausbildungsbeihilfe:

Antrag auf Aufstockung des monatlichen Ausbildungsgehaltes. Antragstellung bei der Agentur für Arbeit.
 

Kindergeld:

Antrag auf Kindergeld für unter 25-Jährige in der Ausbildung. Junge Eltern können für sich und für ihr Kind Kindergeld bekommen.
 

Kinderzuschlag:

Familien mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag zum Kindergeld bekommen.
 

Assistierte Ausbildung flexibel (AsAflex):

Unter anderem für Stützunterricht während der Ausbildung.
 

Wohngeld:

Zuschuss zur Miete der eigenen Wohnung.
 

Jobcenter/in Nordfriesland auch Sozialzentrum:

Beim zuständigen Jobcenter können auch Azubis, die bisher nicht Kunden des Jobcenters sind, einen Antrag auf zusätzliche Unterstützung stellen.

 

Weitere mögliche Anträge:

  • Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten
  • Zuschuss zu Fahrtkosten
  • Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten (Fotos, Kopien, Bewerbungsmappen, Porto, Beglaubigungen, Bücher,…)

Das Projekt „Teilzeitausbildung für alle!“ wird gefördert durch das Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB).