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Einsatz von ausländischen Subunternehmen in Deutschland

Beim Einsatz ausländischer Subunternehmer entstehen Haftungsgefahren für den Hauptunternehmer. So haftet der Hauptunternehmer für die Auszahlung der allgemeinverbindlichen Tariflöhne an die nach Deutschland entsandten Mitarbeiter und die SOKA-BAU-Beiträge. Dies gilt für die gesamte Subunternehmerkette.

Haftungssrisiken bei Subunternehmen minimieren

Beim Einsatz von Subunternehmern aus der EU sollten der Anschein der Scheinselbständigkeit und die gegebenenfalls verbotene Arbeitnehmerüberlassung vermieden werden. Sichern Sie sich vorab gegen die Haftungsrisiken beim Einsatz ausländischer Subunternehmer ab. Dabei hilft unser Merkblatt mit Checkliste (403 KB).

Merkblätter für Ihren Subunternehmer in mehreren Sprachen finden Sie unter "Weitere Infos".

Ansprechpartner

Sybille Kujath

Außenwirtschaftsberaterin


Checkliste

Lassen Sie sich von Ihrem EU-Subunternehmer folgende Nachweise vorlegen:

  • Ausweise des eingesetzten Personals
  • Handelsregisterauszug ­
  • Bestätigung der Dienstleistungsanzeige bei der Handwerkskammer (nur bei Meisterpflicht)
  • Kopie der Meldung des Bau-Auftrags beim Meldeportal Mindestlohn (nur bei Entsendung von Personal)
  • Regelmäßige Nachweise über Mindestlohnzahlungen an Personal 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der SOKA-BAU (falls Beitragspflicht besteht)
  • A1-Entsendebescheinigungen aus dem Heimatland
  • Freistellungsbescheinigung Bauabzugssteuer