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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Fragen deckt die Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer Lübeck ab?

Wenn Sie ausländische Märkte erschließen oder dort Aufträge abwickeln möchten, helfen wir Ihnen mit Informationen zu

  • Markterschließung (Schwerpunkt Skandinavien)
  • Steuern, Rechnungsstellung, Zollformalitäten
  • Meldepflichten, Sozialversicherung und vielem mehr

Fragen zu den Voraussetzungen des Einsatzes ausländischer Subunternehmer beantworten wir ebenfalls gerne.

Außerdem bieten wir Unternehmerreisen und Gemeinschaftsstände auf internationalen Fachmessen an.

Wie komme ich an Aufträge von gewerblichen und privaten Kunden im Ausland?

  • Online-Auftritt: Übersetzen Sie Ihre Website möglichst in die Landessprache Ihres Ziellandes, sonst ins Englische.
    Tipp: Übersetzerlisten für die skandinavischen Sprachen und Englisch erhalten Sie bei Ihrer Außenwirtschaftsberatung.
     
  • Messen: Informieren Sie sich auf Auslandsmessen über Ihre Kunden. Lassen Sie Ihre Visitenkarten und Flyer übersetzen und kommen Sie am Stand ins persönliche Gespräch. Gerne organisieren wir auch Gemeinschaftsmessestände für norddeutsche Handwerker im Ausland.
    Tipp: Hier finden Sie einen Überblick über weltweite Messen.
     
  • Anzeigen: Schalten Sie Anzeigen in Fachblättern und Internetplattformen.
    Tipp: Die Außenwirtschaftsberatung hat für Sie Marktübersichten und Merkblätter mit vielen Informationen zur Kundenakquise in Skandinavien erstellt, die wir Ihnen gerne zusenden.

Was muss ich bei der Auftragsabwicklung im Ausland beachten?

  • Zulassung: In Europa ist die Durchführung von Elektroarbeiten zumeist zulassungspflichtig, teilweise auch SHK-Arbeiten oder die Tätigkeit als Generalunternehmer.
    Tipp: Merkblätter für die Elektro-Zulassung in Dänemark, Norwegen und Schweden finden sie auf den einzelnen Länderseiten. Die Außenwirtschaftsberatung unterstützt Sie bei der Zulassungsbeantragung.
     
  • Meldung Mitarbeiter: In allen Ländern Europas müssen Sie Ihre Mitarbeiter für den Zeitraum ihrer Tätigkeit im Ausland anmelden.
    Tipp: Die Außenwirtschaftsberatung verfügt über Informationen und Ausfüllhilfen für die Meldung Ihrer Mitarbeiter im Ausland. Sprechen Sie uns gerne an.
     
  • Sozialversicherung: Damit Sie und Ihre Mitarbeiter für den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthalts weiterhin in Deutschland sozialversichert sind, beantragen Sie bei der Krankenkasse/ Rentenversicherungsträger die für bis zu 24 Monate geltende Entsendebescheinigung A1.
    Tipp: Arbeitgeber müssen die Anträge für ihre Mitarbeiter mit einem systemgeprüfen Entgeltabrechnungsprogramm oder durch eine maschinelle Ausfüllhilfe übermitteln. Dasselbe gilt für Einzelunternehmer.
     
  • Steuern: In vielen Ländern Europas besteht bei Arbeiten mit Grundstücksbezug für gewerbliche Kunden keine steuerliche Registrierungspflicht. Rechnungen können netto gestellt werden (Ausnahmen z. B. Bauleistungen in Luxemburg und Norwegen). Nehmen Sie aber Subunternehmer mit oder arbeiten Sie für Privatkunden, entsteht eine Steuerpflicht im Zielland. Tipp: Montagemerkblätter zu den skandinavischen Ländern finden Sie auf den einzelnen Länderseiten. Merkblätter zu weiteren Ländern können Sie bei uns anfordern.
     

Was gilt bei reinen Warenlieferungen ins Ausland?

Wer als Unternehmer von Deutschland aus Ware innerhalb der EU an einen Unternehmer
liefert, ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Auf der Rechnung muss neben den
allgemeinen Angaben zusätzlich folgendes genannt werden:

  • Hinweis auf Steuerbefreiung der Lieferung, z.B. „steuerfrei nach § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG“
  • Eigene USt-IdNr.
  • USt-IdNr. des Abnehmers

Außerdem sind eine Zusammenfassende Meldung und eine Gelangensbestätigung erforderlich.

Bei Lieferungen an Privatpersonen in der EU kann bis zu einer Lieferschwelle von 10.000 Euro netto aus europäischen Fernverkäufen die deutsche Umsatzsteuer berechnet werden. Bei einer Warenlieferung mit höherem Wert muss entweder die ausländische Umsatzsteuer berechnet und abgeführt werden oder es ist eine Teilnahme am One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren) möglich.
Tipp: Bei vielen Fragen zum Auslandsgeschäft kann ein Anruf bei Ihrer Außenwirtschaftsberatung lohnen. Gerne beraten wir Sie auch in Ihrem Betrieb.
 

Ansprechpartner

Sybille Kujath

Außenwirtschaftsberaterin