Montagearbeiten in Norwegen
Dienstleistungserbringung in Norwegen
Unabhängig von der Dauer eines Einsatzes in Norwegens gelten für die vorübergehende Tätigkeit in Norwegen grundsätzlich folgende Pflichten:
- Eintragung Handelsregister (Enhetsregister)
- Erhalt norwegischer Organisationsnummer für den deutschen Betrieb
- Persönliche ID-Kontrolle beim norwegischen Finanzamt
- Bei Mitarbeiterentsendung
- Erhalt D-Nummer und Lohnsteuerkarte für Mitarbeiter
- A-Meldung abgeben
- Bei Mitarbeiterentsendung
- HMS-Karte beantragen
- Bei Bau-, Anlagen- und Montagearbeiten
- A1-Entsendebescheinigung mitführen
Abhängig von Umsatz und Tätigkeit:
- Eintragung Umsatzsteuerregister (MVA-Register)
- Bei Umsatz über 50.000 NOK in zwölf Monaten
- Meldung beim Finanzamt für ausländische Angelegenheiten (SFU, COFTA)
- Entfällt bei Auftrag unter 20.000 NOK oder für Privatpersonen
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt Montagearbeiten in Norwegen (565 KB).
Weitere Merblätter zu Norwegen finden Sie im grauen Merkkasten.
Ansprechpartner
Sybille Kujath
Außenwirtschaftsberaterin
- Telefon: 0451 1506-278
- Mobil: 0159 04390514
- Fax: 0451 1506-277
- E-Mail: skujath(at)hwk-luebeck.de