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Montagearbeiten in Norwegen

Dienstleistungserbringung in Norwegen

Unabhängig von der Dauer eines Einsatzes in Norwegens gelten für die vorübergehende Tätigkeit in Norwegen grundsätzlich folgende Pflichten:

  • Eintragung Handelsregister (Enhetsregister)
    • Erhalt norwegischer Organisationsnummer für den deutschen Betrieb
  • Persönliche ID-Kontrolle beim norwegischen Finanzamt
    • Bei Mitarbeiterentsendung
    • Erhalt D-Nummer und Lohnsteuerkarte für Mitarbeiter
  • A-Meldung abgeben
    • Bei Mitarbeiterentsendung
  • HMS-Karte beantragen
    • Bei Bau-, Anlagen- und Montagearbeiten
  • A1-Entsendebescheinigung mitführen

Abhängig von Umsatz und Tätigkeit:

  • Eintragung Umsatzsteuerregister (MVA-Register)
    • Bei Umsatz über 50.000 NOK in zwölf Monaten
  • Meldung beim Finanzamt für ausländische Angelegenheiten (SFU, COFTA)
    • Entfällt bei Auftrag unter 20.000 NOK oder für Privatpersonen

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt Montagearbeiten in Norwegen (565 KB).

Weitere Merblätter zu Norwegen finden Sie im grauen Merkkasten.