Logo der Handwerkskammer Lübeck

Fragen zur Bauleitplanung

Warum teilen Sie mir die öffentliche Auslegung von Bau- oder Flächennutzungsplänen mit?

Als „Träger öffentlicher Belange“ werden wir über die öffentliche Auslegung der Bau- und Flächennutzungspläne informiert und geben diese Informationen über die Kreishandwerkerschaften an unsere Handwerker weiter. Diese können dann die betreffenden Baupläne und Flächennutzungspläne einsehen und eventuelle Einwände direkt im Bauamt zu Protokoll geben oder sich an die Handwerkskammer wenden. Den Betrieben kann durch Beratung und Abgabe von Stellungnahmen bei den Planungsbehörden geholfen werden.