Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der BEG findet im Wesentlichen eine Neuordnung der bisherigen Förderlandschaft statt. Vor allem integriert die BEG folgende Programme:
• Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)
• Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
• Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
• Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)
• IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217/218)
• IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220/219)
• KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276/277/278)
• „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (Marktanreizprogramm - MAP)
• Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE – ohne BZH)
• Heizungsoptimierung (HZO)
Kernpunkte der BEG
Die stärkere Systematisierung und Vereinheitlichung der bisherigen Förderlandschaft im Gebäudebereich setzt den Rahmen für eine inhaltliche Optimierung der Förderkonditionen sowie eine Verbesserung der Zugänglichkeit zu den Förderangeboten.
• Grundsätzlich soll die Zugänglichkeit erleichtert werden. Dies wird vor allem dadurch bewerkstelligt, dass alle Förderangebote mit nur einem Antrag angefragt werden können.
• umfassendes Förderangebot in einem Programm mit 3 Teilprogrammen
• erhöhte Flexibilität, Zuschuss und Kredit für alle Fördertatbestände parallel
• Ambitionssteigerung, Streichung EH 115 / Einführung EH 40 bei Sanierung, (WG/NWG) und Neubau (NWG)
• stärkere Fokussierung auf EE, Einführung der Effizienzhaus EE-Klassen
• einheitliche Förderlogik durch Angleichung WG und NWG Förderung
• Digitalisierungsmaßnahmen künftig alleinstehend förderfähig
• stärkere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit durch neue NH-Klassen
• Verbesserung der Schnittstellen zur Energieberatung
• Integration der Förderung von Fachberatung / Baubegleitung, sowie Verbesserungen für große Gebäude wie z.B. Mehrfamilienhäuser
• Erstmalige Berücksichtigung eines iSFP der über die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ gefördert wurde bei investiver Förderung; Bonus von +5%-Punkten ab erstem Sanierungsschritt
Umsetzung der BEG
Am 01.01.2021 ist zunächst die Zuschussvariante der BEG-Einzelmaßnahmen (BEGEM) gestartet. Die entsprechenden Anträge können beim BAFA gestellt werden.
Die BEG-Einzelmaßnahmen lösen die entsprechenden Fördertatbestände des Marktanreizprogramms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (MAP), des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) sowie der Heizungsoptimierung (HZO) ab.
Die Einzelmaßnahmen und die diesbezüglichen Änderungen des MAP und des APEE wurden bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht, während die BEG-Richtlinien für Wohngebäude und Nichtwohngebäude erst zum 01.07.2021 in Kraft treten und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Daher können bis zum 30.06.2021 Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude weiterhin im Rahmen der Programmlinie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bei der KfW beantragt werden. Durch diesen nahtlosen Übergang der Förderprogramme soll vermieden werden, dass durch die Umstellung eine Förderlücke entsteht.
Das Technologieeinführungsprogramm „Zuschuss Brennstoffzelle“ (KfW 433) wird unabhängig davon auch weiterhin als eigenständige Förderung neben der BEG bestehen bleiben.
Weitere Informationen zum BEG-Start finden Sie auf der BAFA-Seite:
Hintergrund der BEG
Die Bundesregierung hatte die Überarbeitung und Attraktivitätssteigerung der gebäudebezogenen Förderlandschaft, die der ZDH bereits seit geraumer Zeit forderte, im Koalitionsvertrag 2018 vorgesehen und durch die Beschlüsse des „Klimakabinetts“ im September 2019 bekräftigt.
Hierdurch wurde die Neukonzeption der Gebäudeförderung bestätigt und folgende Kernelement der BEG festgelegt:
• Bündelung der Programme für Energieeffizienz und der Programme für Erneuerbare Energien
• ein Antrag reicht für alles
• Parallelität von Zuschuss und Kredit
• Stärkung der Anreize
• Erhöhung der Mittelausstattung
Um bereits erste Investitionsimpulse im Gebäudebereich auszulösen, hatte das Klimakabinett beschlossen, einen Teil der BEG bereits zum Jahresbeginn 2020 umzusetzen. Unter anderem wurden die Förderquoten in den Förderprogrammen „Energieeffizienz Bauen und Sanieren“ (EBS) sowie im „Marktanreizprogramm“ (MAP) um 10%-Punkte erhöht. Auch wurden die Tilgungs- und Investitionszuschüsse im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ angeglichen und die Höchstgrenze der förderbaren Kosten bei einer Vollsanierung und einem Neubau von 100.000 auf 120.000 Euro angehoben. Zudem wurde eine Ölheizungs-Austauschprämie im MAP eingeführt. Die Änderungen zeigten 2020 bereits erste Wirkung. So hat sich die Antragszahl im Heizungsbereich verdreifacht: Wurden 2019 noch 76.000 Anträge im MAP gestellt, waren es 2020 bereits 200.000. Insgesamt ist der Umfang an Sanierungsmaßnahmen um rund 50% in im Jahr 2020 gestiegen. Durch die Förderung wurden erhebliche wirtschaftliche Impulse ausgelöst, die auch dem Handwerk zugutekamen. So hat die die KfW allein im 1. Halbjahr 2020 in den Förderprogrammen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ über 14,5 Mrd. Euro Kredite und Zuschüsse zugesagt. Damit wurden den Berechnungen zu Folge Investitionen im Umfang von 38,5 Mrd. Euro ausgelöst. Es kann angenommen werden, dass von der BEG weitere Investitionsimpulse im Jahr 2021 ausgehen und die Auftragslage im Bauhandwerk hierdurch stabilisiert werden kann.
Quelle: ZDH
Ansprechpartner

Raphael Lindlar
Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT), Umweltberater, zertifizierter Wirtschaftsmediator
- Telefon: 0451 38887-745
- Fax: 0451 38887-744
- E-Mail: rlindlar(at)hwk-luebeck.de