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Interessenvertretung in der Energiekrise

Die aktuelle Krisensituation ist für viele Betriebe und Beschäftigte des Handwerks weiterhin sehr belastend. Die Handwerksorganisation setzt sich auf allen Ebenen für Entlastungen Ihrer Mitgliedsbetriebe ein.

Wir setzen uns für Entlastungen ein

Der massive Anstieg der Energiepreise ist für das gesamte Handwerk eine erhebliche Herausforderung. Da nicht mit einem Rückgang der Energiekosten auf das Niveau von 2021 zu rechnen ist, müssen deren Folgen für Handwerk und Mittelstand abgemildert werden. Die Handwerksorganisation hat sich deshalb seit März 2022 für Maßnahmen zur Entlastung aller Betriebe von den hohen Energiekosten sowie für Härtefallhilfen für besonders energieintensive Gewerke und Einzelbetriebe eingesetzt. Außerdem fordert die Handwerksorganisation, dass die Belastung der Betriebe durch weitere staatliche Regulierung und andere kostenintensive politische Entscheidungen nicht weiter steigen darf. Dabei arbeiten die Handwerkskammern, Landesverbände, Fachverbände und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eng zusammen.

Positionen und Kernforderungen der Handwerksorganisation

  • Die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Energiekosten-Hilfen - Dezember-Soforthilfe, Gaspreisbremse und Strompreisbremse – entlasten auch Handwerksbetriebe. Bei der Gaspreisbremse und der Strompreisbremse konnte die Handwerksorganisation erreichen, dass diese bereits ab Januar 2023 und nicht wie von der Politik ursprünglich geplant erst ab März 2023 gelten. Allerdings werden die Entlastungen für Januar und Februar aus abrechnungstechnischen Gründen erst mit den Abschlagsrechnungen für März 2023 liquiditätswirksam.

  • Dezember-Soforthilfe, Gaspreisbremse und Strompreisbremse stellen für besonders energieintensive Handwerksbetriebe oft noch keine ausreichende Hilfe dar, um einen aufgrund der massiv gestiegenen Energiekosten entstandenen Liquiditätsengpass überwinden zu können. Für diese Betriebe ist in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern inzwischen eine Härtefallhilfe verfügbar. Aufgrund sehr langwieriger Verhandlungen zwischen Bund und Ländern erfolgte der Start dieser Härtefallhilfe aber sehr spät.

  • Darüber hinaus sind weitere bundesweit zu vereinbarende Entlastungsmaßnahmen notwendig, beispielsweise eine Senkung der insbesondere in Schleswig-Holstein hohen Stromnetzentgelte.

  • Ebenfalls erforderlich ist ein generelles Belastungsmoratorium für den Mittelstand in dem Sinne, dass die Politik nicht  weiteren Zusatzaufwand in den Betrieben zur Umsetzung politischer Zielsetzungen verursachen darf. Sowohl die Landesregierung Schleswig-Holstein als auch die Bundesregierung haben Anfang 2023 neue Initiativen zum Bürokratieabbau gestartet, in die die Handwerksorganisation zahlreiche Vorschläge zur möglichen Entlastung von Handwerksbetrieben eingebracht hat.

Ansprechpartner

Michael Saß

Wirtschaftspolitischer Referent


Stefan Seestädt

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Betriebsberatung


Gespräche auf Bundes- und Landesebene

Die Handwerkskammer Lübeck steht hierzu fortlaufend in Kontakt mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der die Interessen des Handwerks auf der Bundesebene vertritt und sich dort intensiv für diese und weitere Entlastungsmaßnahmen einsetzt. Zugleich bringt die Handwerkskammer Lübeck diese Themen in die Landespolitik in Schleswig-Holstein ein. Zusammen mit der Handwerkskammer Flensburg und Handwerk Schleswig-Holstein e.V. als Vertretung des freiwillig organisierten Handwerks führen wir sehr regelmäßig Gespräche mit Landesregierung sowie Landtagsabgeordneten und positionieren uns in weiteren Formaten wie beispielsweise dem Mittelstandsbeirat beim Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein.

Weitere Infos

ZDH-Themenseite