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Notfallplan bei Gasmangel

Für den Fall einer Gefährdung der Gasversorgung gilt in Deutschland der „Notfallplan Gas“. Er kennt drei Stufen, je nachdem, wie weitreichend der Eingriff des Staates ist. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Folgen sich für das Handwerk ergeben könnten.

Notfallplan Gas

1. Frühwarnstufe

In dieser Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und Energieversorgern besteht. Die Gasversorger werden verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und Gaslieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung alternativer Quellen auf der Beschaffungsseite und der Rückgriff auf Gasspeicher.
Die Frühwarnstufe wurde von der Bundesregierung am 30. März 2022 ausgerufen.


2. Alarmstufe

Auch in der Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure primär in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, kann die Bundesregierung zusätzlich unterstützend tätig werden, etwa indem sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben.

Die Alarmstufe wurde von der Bundesregierung am 23. Juni 2022 ausgerufen.
 

3. Notfallstufe

Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. Damit kann die Bundesregierung im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes schnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen. Zudem kann die Bundesnetzagentur als "Bundeslastverteiler" eingesetzt werden. Der Bundesnetzagentur obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen.

Die Notfallstufe wurde bisher nicht in Kraft gesetzt (Stand 18. Oktober 2022).

Was könnte die Ausrufung der Notfallstufe für Handwerksbetriebe bedeuten?

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 53a EnWG) sollen in dieser Phase die nachfolgenden Verbrauchergruppen bevorzugt versorgt werden:

  • Private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen aus Gewerbe, Handel und Dienstleistung.
  • Grundlegende soziale Dienste wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste etc.
  • Fernwärmeanlagen, die die oben genannten Kundengruppen mit Wärme beliefern und keinen Wechsel zu anderen Energieträgern vornehmen können.

Laut Aussage der Bundesnetzagentur soll es im Rahmen der Notfallstufe nicht zu abstrakten Abschalt-Reihenfolgen kommen. Vielmehr sollen immer Einzelfallentscheidungen getroffen werden, die sich nach bestimmten Kriterien wie Gas-Einsparerfolgen, Gasspeicherfüllmengen, Witterungsbedingungen, gesamteuropäischen Bedarfslagen etc. orientieren.

Da eine Abschaltung der Versorgung kleiner und mittlerer Gasverbraucher aus Privathaushalten und Gewerbe technisch nicht ohne weiteres möglich ist, kann die Bundesnetzagentur konkrete Gasabschaltungen voraussichtlich nur bei solchen Gaskunden vornehmen, die eine Anschlussleistung von mindestens 10 MW aufweisen. Damit wären etwa 2.500 Gaskunden primär aus dem industriellen Bereich betroffen. Handwerksbetriebe dürften in aller Regel nicht zu diesem Kreis zählen.

Weil die Notwendigkeit möglicher Gasabschaltungen in erster Linie von der zur Verfügung stehenden Gasmenge abhängt, kann eine Mangellage, die auch Privathaushalte und Gewebekunden wie Handwerksbetriebe betreffen könnte, aber nicht völlig ausgeschlossen werden.