Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen
Wer einen Ausnahmegrund nachweisen kann (z.B. Lebensalter über 47 Jahre) kann einen Ausnahmeantrag nach § 8 der Handwerksordnung stellen.Im Rahmen dieses Antrages müssen in etwa meistergleiche Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden. Die Ausnahmebewilligung kann befristet , unbefristet und mit Auflagen erteilt werden.
Daneben gibt es noch die sogenannten Ausübungsberechtigungen.
Und zwar einerseits die Möglichkeit, für einen bereits mit einem zulassungspflichtigen eingetragenen Handwerker eine weitere Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk nach § 7a Handwerksordnung zu erhalten und andererseits für erfahrene Gesellen nach § 7 b Handwerksordnung (sogenannte Altgesellenregelung), die eine Gesellenprüfung und eine sechsjährige Berufstätigkeit - davon vier Jahre in leitender Stellung- nachweisen können.
Anträge
Ansprechpartner
Stefan Lamp-Greve
Abteilungsleiter Handwerksrolle
- Telefon: 0451 1506-205
- E-Mail: slamp-greve(at)hwk-luebeck.de
Eva Krasenbrink
Sachbearbeiterin Handwerksrolle: Buchstabe A - F, Ausnahmebewilligungen, Ausübungsberechtigungen
- Telefon: 0451 1506-206
- Fax: 0451 1506-270
- E-Mail: ekrasenbrink(at)hwk-luebeck.de
Martina Kemmler
Sachbearbeiterin Handwerksrolle: Buchstabe G - K, Ausnahmebewilligungen, Ausübungsberechtigungen; Adressservice
- Telefon: 0451 1506-209
- Fax: 0451 1506-270
- E-Mail: mkemmler(at)hwk-luebeck.de
Kirsten Kempert
Sachbearbeiterin Handwerksrolle: Buchstabe L - O, Ausnahmebewilligungen, Ausübungsberechtigungen
- Telefon: 0451 1506-207
- Fax: 0451 1506-270
- E-Mail: kkempert(at)hwk-luebeck.de