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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist die Handwerkskammer für mich zuständig?

Die Abgrenzung der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zum Handwerk bzw. zu Industrie und Handel ist zum Teil eine komplexe Fragestellung. Sie können sich durch die Handwerkskammer und/oder die Industrie- und Handelskammer dazu beraten lassen.

Ich möchte ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben.

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A selbstständig betreiben möchten, benötigen Sie eine Eintragung in die Handwerksrolle.

Ich möchte mich als "Altgeselle" selbständig machen.

Ohne Meisterprüfung können Sie oder Ihr Betriebsleiter gegebenenfalls eine Ausübungsberechtigung nach § 7 b der Handwerksordnung erhalten.

Kann ich mich auch ohne Meisterprüfung selbständig machen?

Auch wenn Sie oder Ihr Betriebsleiter keine Meisterprüfung abgelegt haben, jedoch über Kenntnisse und Fertigkeiten eines Meisters verfügen, können Sie unter Umständen eine Eintragung in die Handwerksrolle über eine Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung erreichen.

Ich möchte ein zulassungsfreies Handwerk und/oder handwerksähnliches Gewerbe betreiben. Was nun?

Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, trägt die zuständige Handwerkskammer Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das „Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes“ ein.

Für die Aufnahme in dieses Verzeichnis benötigen Sie – anders als bei einem zulassungspflichtigen Handwerk – keinen Qualifikationsnachweis.

Ich möchte mein Gewerbe nicht mehr ausüben.

Wenn Sie Ihren Eintrag in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbebetriebe löschen lassen wollen (wegen Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit im Handwerk), müssen Sie dies bei der zuständigen Handwerkskammer vornehmen. Sofern Sie Ihren Betrieb in einem anderen Handwerkskammerbezirk verlegen, müssen Sie Ihren Eintrag bei der bisherigen Handwerkskammer löschen lassen.

Ansprechpartner

Ansprechpartner in der Handwerksrolle