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Unerlaubte Handwerksausübung

Die Ausführung von handwerklichen Tätigkeiten ohne entsprechende Eintragung in die Handwerksrolle stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 10.000,- € gemäß Handwerksordnung geahndet werden und zur Betriebsschließung führen kann. Sind die Voraussetzungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erfüllt, kann ein Bußgeld bis zu 50.000,-€ verhängt werden. Unerlaubte Handwerksausübung und Schwarzarbeit werden von den Städten und Kommunen sowie den Hauptzollämtern verfolgt. Die Handwerkskammer nimmt sachdienliche Hinweise auf unberechtigte Handwerksausübung entgegen und verfolgt diese in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen weiter.

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Handwerksrolle