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Rechtsauskunft

Sie sind Mitgliedsbetrieb oder Arbeitnehmer eines Mitgliedsbetriebes und haben eine rechtliche Frage in Zusammenhang mit der betrieblichen Praxis? Die Juristen der Rechtsauskunft verschaffen Ihnen Orientierung mit einer kostenfreien Erstauskunft.

Ansprechpartner

Ulf Grünke (Abteilungsleiter)
Ines von Jagow
Nikoline Lafrenz

Telefon: 0451 1506-195
Fax: 0451 1506-262
rechtsauskunft(at)hwk-luebeck.de 

Hinweis für Kunden von Handwerksbetrieben

Die Handwerkskammer Lübeck erhält häufig Anfragen von Handwerkskunden. Aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetztes darf die Handwerkskammer allerdings nur ihre Mitglieder (die Handwerksbetriebe) und deren Arbeitnehmer rechtlich beraten. Eine Beratung von Kunden bzw. Verbrauchern kann daher nicht erfolgen. Die Kunden von Handwerksbetrieben können sich mit ihrem Anliegen an die Verbraucherzentrale wenden. Zu Fragen der Rechnungsstellung oder zur handwerklichen Leistung selbst können Kunden einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus der Sachverständigendatenbank beauftragen (kostenpflichtig). Daneben bietet die Handwerkskammer Lübeck die kostenlose Durchführung eines Vermittlungsverfahrens an.

Weitere Infos

Verbraucherzentrale

Sachverständigendatenbank

Vermittlungsverfahren

Aktuelle Rechtsthemen

Arbeitszeiterfassung

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Geldwäscheprävention

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Informationspflicht zur Verbraucherschlichtung

Kurzarbeit - Anpassungen ab 01.07.2023

Nachweisgesetz

Pflegeversicherung - Neue Beitragssätze ab 01.07.2023

Sozialversicherungsmeldeportal

Strahlenschutz-Verordnung NiSV

Tarifrecht allgemein (und Vergütungen im Friseurhandwerk)

Transparenzregister

Urlaubsanspruch – Hinweispflicht des Arbeitgebers

Widerrufsrecht

Rechtsauskunft für Mitglieder

Die Rechtsauskunft bietet Mitgliedsbetrieben und Arbeitnehmern eines Mitgliedsbetriebes eine kostenfreie Erstauskunft zu Rechtsfragen rund um die betriebliche Praxis. Unser Ziel ist es, schnell und unkompliziert Auskunft und erste Entscheidungshilfen zu geben. Ein kurzer Anruf genügt oftmals, um einen Überblick über die Rechtslage zu erhalten.

Die Juristen der Handwerkskammer dürfen für Sie jedoch nicht eine anwaltliche Rechtsberatung ersetzen, also zum Beispiel Schreiben für Sie verfassen oder Sie gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Innungsbetriebe können bei arbeits- und sozialrechtlichen Verfahren durch ihre Innung bzw. Kreishandwerkerschaft oder ihren Verband vertreten werden. Sofern Sie einen Anwalt benötigen (etwa bei zivilrechtlichen Gerichtsverfahren über 5.000 Euro Streitwert) können Sie einen Rechtsanwalt über die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein finden.

Beratungsschwerpunkte

Von A wie Abmahnung bis Z wie Zahlungspflicht: Die Rechtsauskunft informiert immer kostenfrei und betriebsbezogen, ersetzen aber keinen Anwalt. Hier die Schwerpunkte unserer Beratung im Überblick:

  • Arbeitsrecht (u.a. Arbeitsverträge, Urlaub, Abmahnung, Kündigung)
  • Vertragsrecht (Werk-, Kauf- und Mietverträge)
  • Privates Baurecht (BGB und VOB Teil B)
  • Handwerks- und Gewerberecht
  • Öffentliches Recht

Bei Fragen rund um die Ausbildung helfen unsere Ausbildungsberater gern weiter.

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