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Fördermittel

Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein

Handwerksmeister, die sich erstmalig selbstständig machen, werden vom Land Schleswig-Holstein bei diesem Vorhaben mit bis zu 10.000 Euro unterstützt. Die Basisförderung sieht als 1. Stufe 7.500 Euro als Unterstützung vor. Für das Schaffen eines zusätzlichen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzes können in der 2. Stufe zusätzliche 2.500 Euro Zuschuss gewährt werden. Weitere Informationen finden Sie im Flyer zur Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein  (277 KB) und auf der Website der IB.SH: Infos zur Meistergründungsprämie.

Darlehen

Unternehmen können betriebliche Investitionen unter bestimmten Voraussetzungen durch zinsgünstige öffentliche Darlehen und eventuell auch durch Investitionszuschüsse fördern lassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
KfW-Bank: www.kfw-mittelstandsbank.de
Investitionsbank: www.ib-sh.de

 

Bürgschaften

Grundsätzlich müssen Darlehen abgesichert werden. Sicherheiten stehen häufig nicht oder nur unzureichend zur Verfügung. Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein kann Ausfallbürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite bis zu 1 Million Euro übernehmen. Weitere Informationen:
Bürgschaftsbank: www.bb-sh.de

 

Beteiligungen

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG) engagiert sich mit typisch stillen und offenen Beteiligungen zwischen 50.000 € und 1 Mio. € bei mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein. Sie verbessert die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis dieser Unternehmen und deren Möglichkeiten weiteres Fremdkapital zu beantragen. Weitere Informatioen:
MGB: www.mbg-sh.de

 

Zuschüsse durch die IB Bank

Zuschüsse dienen der Weiterführung von Unternehmen, Schaffung bzw. Erhaltung von Arbeitsplätzen und Förderung der Innovationskraft von Unternehmen. Das Land Schleswig-Holstein bietet zielgerichtete Zuschussprogramme in der Regel über die Förderinstitute des Landes. Weitere Informationen:
Investitionsbank: www.ib-sh.de

 

Zuschüsse durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter

Gründungszuschuss / Einstiegsgeld

Existenzgründer sollten sich bei der Agentur für Arbeit, bzw. Jobcenter informieren, ob die Möglichkeit auf Gründungszuschuss, bzw. Einstiegsgeld besteht. Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Die Leistungen sind vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, in deren Bezirk der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat.


Darüberhinaus vergeben die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter weitere diverse Zuschüsse wie zum Beispiel die Förderung der Wiedereingliederung von älteren Beschäftigten oder Menschen mit Behinderungn. Weitere Informatioen:

www.arbeitsagentur.de

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