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Newsletter – Angepasste Corona Bekämpfungsverordnung ab 03.04.2022

30.03.2022

Wie Sie sicher den Medien entnommen haben, hat das Land Schleswig-Holstein am 29. März 2022 eine angepasste <link https: www.schleswig-holstein.de de schwerpunkte coronavirus erlasse _blank external-link-new-window>Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Mit der neuen Landesverordnung wird die Maskenpflicht ab Sonntag, den 3. April 2022 in allen handwerksrelevanten Bereichen (einschließlich Handwerksbetriebe mit Ladenlokal, Betriebe mit Gastronomiebereich) in eine Maskenempfehlung umgewandelt. Der Wegfall der Maskenpflicht gilt damit auch für körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik, Fußpflege, Fotograf, Maßschneider, Gesundheitshandwerke). Allerdings können sich aus den Arbeitsschutzstandards Ihrer Berufsgenossenschaft Abweichungen ergeben.

In Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern bleibt es jedoch bei der Pflicht zum Tragen einer FFP2- Maske. Sollten Sie in solchen Einrichtungen als externer Dienstleister tätig werden, gilt die Maskenpflicht somit auch für Sie weiter.

Alle Änderungen im Detail finden Sie demnächst auf unserer Internetseite, die im Laufe der kommenden Tage aktualisiert wird: www.hwk-luebeck.de/corona-landesregelungen

Auch die <link https: www.hwk-luebeck.de corona _blank external-link-new-window>Isolations- und Quarantäneregelungen laufen am 31.03.2022 aus. Sobald die neue Rechtslage bekannt ist, werden wir Sie in einem weiteren Newsletter hierüber informieren. 

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