
Nutzungsrechte von Bildmotiven
Die Handwerkskammern stellen ihren Mitgliedsbetrieben viele Kampagnenmaterialien kostenfrei zur Verfügung. Nutzungsrechte für Fotomotive, Video- und Tonaufnahmen sind jedoch befristet, sodass einige Materialien nur für einen bestimmten Zeitraum eingesetzt werden dürfen.
Die Imagekampagne des Handwerks startete im Januar 2020 mit ihrer dritten Kampagnenstaffel. Mit jeder Staffelstabübergabe geht einher, dass die Nutzungsrechte an einigen alten Kampagnenmaterialien auslaufen. Betriebe werden gebeten, die betreffenden Materialien nicht mehr zu verwenden und von ihrer Internetseite, aus ihren Social-Media-Kanälen und aus ihren Betriebsräumen zu entfernen. Neue Bildmotive können dann wieder für fünf Jahre eingesetzt werden.
Welche Materialien sind betroffen?
Materialien aus der ersten und zweiten Kampagnenstaffel mit Fotomotiven, Video- und Tonaufnahmen dürfen nur im jeweiligen Staffelverlauf eingesetzt werden. Das bedeutet: Die Nutzung von Materialien aus der ersten Kampagnenstaffel ist bereits seit 2014 nicht mehr möglich. Materialien aus der zweiten Kampagnenstaffel durften nur bis zum 31. Dezember 2019 eingesetzt werden.
Sollten Sie unsicher sein, ob ein bestimmtes Produkt betroffen ist, hilft Ihnen die detaillierte Übersicht zu den Nutzungsrechten aus der ersten und zweiten Staffel am Ende dieser Seite. Dort finden Sie alle Produkte mit Vermerk des genauen Gültigkeitszeitraums.
Welche Materialien dürfen weiterverwendet werden?
Als Faustregel gilt: Materialien mit Kampagnen-Sprüchen auf einfarbigem Hintergrund dürfen uneingeschränkt weiterverwendet werden. Alle sogenannten blau-roten Textmotive, die das einheitliche Erscheinungsbild des Handwerks zusammen mit dem Logo in den vergangenen Jahren geprägt haben, bleiben damit auch für die Zukunft erhalten.
Seit es das offizielle Werbeportal des Handwerks gibt, finden Sie dort bei den jeweiligen Motiven Angaben zur Nutzungsdauer. Sie können auch sehen, welche Motive keiner zeitlichen Beschränkungn unterliegen.
Rechtlicher Hintergrund
Der ZDH beziehungsweise der DHKT hat die Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Kampagne und der Kreativleistung der Agentur Heimat (Leadagentur der zweiten Staffel) unbefristet erworben. Sämtliche Textmotive wie auch grundsätzlich die Sprüche und Headlines aus der Kampagne dürfen von der gesamten Organisation des Handwerks und den Betrieben unbefristet verwendet werden.
Materialien mit Fotomotiven sowie Video- und Tonaufnahmen enthalten jedoch weitere Rechte Dritter und werden in der Werbung aus Kostengründen gewöhnlich nur für einen befristeten Einsatzzeitraum eingekauft.
Ansprechpartnerin
Andrea Scheffler
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Onlinekommunikation, Kampagnenbeauftragte
- Telefon: 0451 1506-181
- Fax: 0451 1506-180
- E-Mail: ascheffler(at)hwk-luebeck.de