Info-Newsletter zur Corona-Pandemie
12. April 2021
In unserem heutigen Newsletter möchten wir Sie über die wichtigsten aktuellen Themen für Handwerksbetriebe zur Corona-Pandemie informieren.
Änderungen der Landesverordnung in Kraft getreten
In Schleswig Holstein sind mit Wirkung vom 11. und 12. April 2021 einige Änderungen der aktuellen Landesverordnung in Kraft getreten. Die geänderte Verordnung gilt zunächst bis zum 9. Mai 2021. Für Handwerksbetriebe bleiben die bisherigen Regelungen inhaltlich bestehen. Änderungen gibt es bei den Regelungen für die Außengastronomie. Folgende Beschlüsse wurden getroffen:
Außengastronomie
Der Betrieb von Gaststätten außerhalb geschlossener Räume ist mit vorheriger Terminreservierung und sofern die Gäste auf festen Plätzen sitzen ab Montag, 12.04.2021, wieder erlaubt. Allerdings gilt diese Regelung aufgrund des 100er-Erlasses des Landes (über ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner) nur für Kreise und kreisfreie Städte mit einer stabilen Inzidenz unter 100. Der Zugang zur Außengastronomie richtet sich dabei nach den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen – demnach dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Die Gastronomen müssen Kontaktdaten erheben, und die Abstände müssen in allen Bereichen gewährleistet sein. FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, lediglich am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen. Die Landesregierung rät dazu, vor dem Besuch der Außengastronomie Schnell- oder Selbsttests zu nutzen, auch wenn diese nicht verpflichtend sind. Alkohol darf bis 21 Uhr ausgeschenkt werden. Ab 50 Gästen im gesamten Bereich der Außengastronomie muss das Hygienekonzept beim zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden.
Modellprojekte
Die Gesundheitsämter können für Modellprojekte in Tourismus, Sport und Kultur mit strengen Schutzvorkehrungen und Testkonzepten (zeitlich befristet und räumlich abgrenzbar) Ausnahmen von den derzeitigen Regeln zulassen. Voraussetzung sind die Zustimmung des fachlich zuständigen Ministeriums und eine wissenschaftliche Begleitung.
Alkoholverbot
Künftig legen die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte Bereiche und Zeiten fest, in denen das bisherige Alkoholverbot in der Öffentlichkeit aufrechterhalten bleibt.
Maskenpflicht
Verstöße gegen die Tragepflicht einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung sind künftig auch ohne wiederholte Aufforderung durch eine Ordnungskraft Ordnungswidrigkeiten.
Attest für Befreiung von Maskenpflicht
Die Landesregierung kündigt an, dass Personen, die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, demnächst ein ärztliches Attest vorlegen werden müssen. Die Attestpflicht soll zeitnah eingeführt werden, Betroffene sollten bei ihrem Arzt / ihrer Ärztin schon jetzt eine entsprechende Bescheinigung anfordern.
Alle aktuellen Regelungen können Sie bei Bedarf auf unserer Internetseite noch einmal nachlesen:
www.hwk-luebeck.de/corona-landesregelungen
Regionale Einschränkungen in einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten weiter möglich
Weiterhin entscheidet die Landesregierung an jedem Mittwoch für die darauf folgende Woche über eventuelle Einschränkungen in einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten. Dabei sind die 7-Tage-Inzidenzen von 50 beziehungsweise 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den einzelnen Kreisen ausschlaggebend. Eine Übersicht über die Regelungen in dieser Woche in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein. Unser Rat und unsere dringende Bitte ist, sich dort aktuell über die Situation in Ihrem Kreis zu informieren.
Zur Übersicht: https://bit.ly/2O2GDcN
Eigenkapitalzuschuss für besonders stark von der Corona-Krise betroffene Betriebe
Besonders stark von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffene Betriebe können zusätzlich zur Überbrückungshilfe III einen Eigenkapitalzuschuss erhalten. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021. Weitere Details und Informationen zum Antragsverfahren sollen zeitnah im Portal des Bundes veröffentlicht werden.
Mehr lesen: www.hwk-luebeck.de/corona-finanzielle-hilfen
Aktualisierte „Corona-Dokumentation" für spätere steuerliche Betriebsprüfungen
In Zeiten der Corona-Pandemie werden Betriebe mit zahlreichen behördlichen Auflagen konfrontiert, die sich auf den Betriebsablauf und die Möglichkeiten der Einnahmenerzielung auswirken. Wird die Buchführung in einigen Jahren im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung auf ihre Ordnungsmäßigkeit überprüft, könnte es zu vermehrten Rückfragen der Finanzbehörden zu den Auswirkungen der staatlichen Corona-Bestimmungen kommen. Daher ist die Nachvollziehbarkeit der Aufzeichnungen gerade in Corona-Zeiten wichtig. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat hierzu sein 2020 erstelltes Muster für eine „Corona-Dokumentation" aktualisiert.
Mehr lesen: www.hwk-luebeck.de/corona-finanzielle-hilfen
Immer auf dem Laufenden
Infoticker: www.hwk-luebeck.de/corona-aktuelles
Facebook: www.facebook.com/hwkluebeck
Twitter: www.twitter.com/PR_hwk_luebeck