Die Digitalisierung fördern lassen – es geht los
Der „Digibonus 1" des Wirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein kann ab sofort beantragt werden.
Die Antragstellung erfolgt online unter Landesprogramm Wirtschaft - Digibonus I Schleswig-Holstein | IB.SH (ib-sh.de)
Was beinhaltet die Förderung?
- Der Zuschuss beträgt einmalig maximal 1.000 Euro. Dieser Betrag reduziert sich auf die tatsächlich entstandenen Kosten, wenn diese weniger als 1.000 Euro betragen.
- Die Investition muss mindestens 500 Euro betragen, um förderfähig zu sein.
- Förderfähig sind Ausgaben, die ab dem 01.01.2021 getätigt wurden.
- Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Soft- und Hardware sowie diese begleitende Dienstleistungen (z.B. Internetauftritt und Onlineshops, Umstellung von Kassensystemen etc.)
- Die Förderung gilt für Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an
Wolfram Kroker, Beauftragter für Innovation und Technologie, Handwerkskammer Lübeck
Telefon 0451 388 87 – 727
E-Mail wkroker(at)hwk-luebeck.de